Das man die Prüfung nicht mit dem eigenen Hund machen muß liegt wohl daran, daß es ja gar nicht um den Hund gehen soll, sondern um den Halter. So ähnlich wie beim Autoführerschein: den macht man ja auch unabhängig davon welches Auto man dann damit fährt, und muß ihn auch nicht beim Fahrzeugwechsel wiederholen.
Grundsätzlich finde ich das niedersächsische Gesetz gar nicht so dumm: es gilt für alle Hunde unabhängig von Rasse und Größe, eine Haftpflicht vorzuschreiben finde ich sinnvoll (hier wird das auf der Gemeinde kontrolliert, sobald man seinen Hund anmeldet oder eine verlorene Steuermarke ersetzt oder so), und das ein Chip nur sinnvoll ist, wenn er auch irgendwo registriert ist ist ja auch logisch. Und so furchtbar finde ich jetzt die einmalige Summe dafür nicht. Und jetzt dürft ihr mich schlagen, aber eine Prüfung vor Anschaffung des ersten Hundes ist so sinnlos auch nicht...
Bei der Durchführung der einzelnen Punkte hapert es allerdings noch tüchtig, das sehe ich auch so...ich weiß zum Beispiel nicht, warum die Gemeinden nicht die Daten an das Zentralregister weitergeben können, oder warum 2 Wochen vor der Einführung immer noch nicht klar ist, wie die Prüfung ablaufen soll etc.