Hallo! ![]()
Ich habe mal eine Frage an euch. Gestern abend gegen 22 Uhr hat eine Freundin einen Hund von der Hauptstraße aufgelesen, kein Halsband, weit und breit kein Besitzer in Sicht. Sie hat die Hündin erstmal mit nach Hause genommen und von da aus die Polizei angerufen, da zu solch später Stunde im TH niemand mehr zu erreichen war. Die Polizei meinte dann, sie wären nicht zuständig und abholen könnten sie den Hund auch nicht, dies sei aus hygienischen Gründen nicht möglich. Auf Nachfrage was sie denn nun mit dem Hund tun solle, hieß es sie könne den Hund zum TH bringen. Dort könne man sich treffen und den Hund in eine der Polizeiboxen vor dem Gebäude unterbringen. :/
Dies kam dann für sie nicht in Frage, denn dann hätte die arme Maus die ganze Nacht allein dort draußen im winzigen Zwinger gehockt... Zum Glück haben sich ihr eigener Hund und die Hündin gut vertragen, so dass die Maus ohne weitere Probleme über Nacht bei ihr bleiben konnte. Ich habe ihr angeboten sie in der Mittagspause zum TH zu fahren, falls das TH die Hündin nicht holen könne, da sie sich nicht gemeldet hat, gehe ich davon aus, dass alles gut geklappt hat. :)
Nun meine Frage, wer ist denn nun in einem solchen Fall zuständig? Es hätte ja nun auch sein können, dass jemand einen Hund aufsammelt, ihn aber aus was auch Gründen auch immer nicht über Nacht behalten kann, der Hund aggressiv oder schwer händelbar ist oder was auch immer...Ebensogut hätte sich der Hund ja auch nicht so einfach einfangen lassen können und weiter kreuz und quer über die Kreuzung laufen können (als sie mit Halsband und Leine bewaffnet wieder aus dem Haus kam, war sie schon wieder weg, beim suchen meinte dann ein junger Mann, falls sie ihren Hund suchen würde, der wäre grad über die Kreuzung gelaufen und fast angefahren worden...
)?!