Beiträge von LeGentilhomme
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Ich habe gerade bei Rossmann einen großen Snackball für 1,50€ (Ursprünglich 6,99€) für das Weihnachtspaket gekauft. Bei der Tchibo-artig aufgebauten "Aktionswarenwand" gab es ein paar Artikel zum Thema Hund und Katze reduziert (z.B. Leucht-HB für 4,99€, Katzen-WC-Vorleger für -ich meine- 2€) . Die Sachen waren wohl vor einigen Wochen im Programm und ich könnte mir daher vorstellen, dass die Sachen vielleicht auch in anderen Filialen/Regionen so günstig abverkauft werden, sofern noch da.
Wer dort eh die Tage vorbeikommt, kann ja mal die Augen offen halten.
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Wenn du so etwas in der Art abwandelst? -> http://www.rezeptewiki.org/wiki/Kartoffel-Karotten-Plätzchen (irgendwie mag der Link bzw. das IPad gerade nicht...einfach mal nach "Rezeptewiki Kartoffel-Karotten-Plätzchen googeln
)
-> z.B. Fein geraspelte Karotten oder gekochte und zermatschte Kartoffeln mit Ei und Leberwurst vermengen.
Im Grunde müsste da fast jedes Rezept in so eine ähnliche, hunditaugliche Richtung abwandelbar sein.
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Zitat
Wurde denn die Bauchspeicheldrüse mittels Blutbild oder Ultraschall ausgeschlossen?
Du hattest doch schon mal eine Thread eröffnet wo anhand deiner Beschreibung viele als erste die Bauchspeicheldrüse im Verdacht hatten. Wurde das denn mittels Blutbild oder Ultaschall abgeklärt?
Meine Emma hatte vor 6 Monaten Probleme damit und ihr Verhalten und die Symptome passten zu dem was du beschrieben hast. Es mittels Blutbild und Ultraschall konnten die Probleme in der Bauchspeicheldrüse festgestellt werden. Einfach im Hinterkopf behalten, denn gerade BSD sollte nicht unbehandelt bleiben.
Alles Gute dem Hübschen & dir weiterhin starke Nerven!Die Frage, was nun bisher alles diagnostisch (Röntgen, US, etc.) gemacht wurde, würde ich auch mal in den Raum werfen.
Und nachdem ich da etwas vorgeschädigt bin (Hund kam mit Gummistücken in Magen und Darm zu uns) und du vom Fressen diverser Dinge schreibst...kann ausgeschlossen werden, dass er Fremdkörper im Magen-Darm-Trakt hat? Würde grundsätzlich ja auch zu der aktuellen Symptomatik passen. :/
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Zitat
Nein, aber es ist eine mögliche Erklärung der großen Frage "wieso gehört der Hund beiden", die für mich wahrscheinlich klingt.
Ich habe nichts gegen begründetes Anzweifeln. Ist schließlich auch irgendwo mein Job gewisse Urteile anzuzweifeln.
Aber da komme ich nicht mit Willkür und Unfähigkeit des Gerichts an.Stellen wir uns mal vor, die ExFreundin hätte den Thread eröffnet. Von wegen, sie liebt den Hund, sie haben immer zusammen gewohnt, der Hund lebt seit 1.5 Jahren bei ihr und der böse Ex will ihr das Tier abnehmen, obwohl das Gericht ihr den Hund auch zum Teil zugesprochen hat.
Und jetzt soll der Hund versteigert werden weil er so uneinsichtig ist.Mal angenommen im Verlauf des Threads käme es zum Urteil "der Ex bekommt den Hund". Wie viele würden dann dem Gericht Willkür vorwerfen?
Es ist eine Sache der Darstellung.
Okay, jetzt hab ich dich wieder lieb.
Nein, im Ernst...für mich haben sich deine beiden vorherigen Postings für sich genommen ganz anders gelesen.
Aber so kann ich schon wieder viel mehr damit anfangen.Allgemeine Feststellung: Es scheint, als meinten wir letztlich alle das Gleiche.
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Zitat
Der Hund hat mit beiden zusammen gelebt (kommt mir jetzt bitte nicht mit WG-Vergleichen an).
Es liegt eine gut zu interpretierende Aussage des Gerichtes vor, die sich auf eine Zeugenaussage beruft, nach der kein alleiniger Besitz begründet werden kann.Es spielt keine Rolle wer, was und wie viel bezahlt (hat).
Das hat ein deutsches Gericht entschieden, das seine Arbeit richtig gemacht hat.
[...]
Ja eben, das, was hier von allen Unsern -außer dem TS- gemeinsam passiert, ist reines Interpretieren/Nachfragen/Verstehenwollen/zum eigenen Verständnis passend hinbiegen. Whatever.
Von uns kann sich letztlich mit den bisherigen wenigen Infos hier gar keiner ein abschließendes Urteil erlauben. Weder darüber, ob seitens der vorsitzenden Richter richtig entschieden wurde, noch darüber, ob das Mist war...macht aber doch auch niemand, außer dein einer Satz da oben.
Wenn du mir jetzt erzählen willst, dass du als RA ein Urteil anhand eines kurzen -offensichtlich an Sachverhaltschilderung unvollständigen- Auszuges als richtig bewertest, dann mache ich glatt einen Kniefall und bitte darum, dich zu klonen...ich hätte so viel weniger zu tun für mein Geld.
Unsere Theorien hier auflösen kann nur der TS.
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Zitat
Ach habe nicht gelesen was du zitiert hast.
Im Gerichtstext steht umschrieben: der Züchter hat gesagt, dass das Tier an das Paar abgeben wurde.
Angenommen das ist wirklich damit gemeint...dann passt es aber überhaupt nicht damit zusammen, dass nur eine Partei den Vertrag unterschrieben hat und auch scheinbar alle(?) anderen offiziellen Geschichten nur aufs Herrchen liefen. Wären die beiden verheiratet gewesen, würde ich SO - also anhand des Auszuges- die Miteigentumsbegründung ja vollkommen verstehen, aber bei einer nichtehelichen LG brauchts ja doch ein bisschen mehr. Darum wäre es interessant, die etwas detailliertere Begründung aus der AG-Entscheidung für die Feststellung des Miteigentums zu erfahren.