Gut, dass der werte Herr ausfindig gemacht werden konnte!
Auch von mir weiterhin gute Besserung.
Gut, dass der werte Herr ausfindig gemacht werden konnte!
Auch von mir weiterhin gute Besserung.
Das Wichtigste zuerst: Tetanus-Impfung noch gültig? Wenn du nach der Erstversorgung wieder heimgeschickt worden sein solltest, trotzdem noch gut auf die Zahnabdrücke aufpassen. Wenn es anfängt zu pulsieren oder du das Gefühl hast, der Arm wird dicker (Druckgefühl), dann auch nicht davor zurückscheuen in einem Krankenhaus vorbeizugucken.
Ich hatte das Vergnügen ja auch schon mal und hatte trotz Erstversorgung in einem KH am nächsten Morgen einen Ballon als Hand (und in der Folge dann fast eine Woche KH-Aufenthalt in einer Handchirugie gebucht). ---> Sollte dir irgendetwas am Arm oder generell an deiner Gesamtkonstitution komisch vorkommen, ruhig nochmal zum Doc bzw. besser gleich in eine (Unfall-)Chirurgie düsen.
Ich wünsche dir eine gute Besserung für deinen Arm und dass du den Herrn ausfindig machen kannst. Wirst du mit Hilfe von Polizei/OA und anderen Gassigängern auch sicherlich.
PS: Anzeige gegen Unbekannt definitiv erstatten! Dabei unbedingt auch die Sache mit der Drohung erwähnen! Unter aller Kanone, da kommen ein paar schöne §§ im StGB in Betracht....
Für morgen gibt es von Futterhaus einen ausdruckbaren Gutschein, mit dem es in den Filialen 5€ Rabatt ab 20€ Einkaufswert gibt.
https://www.futterhaus.de/fileadmin/user…lentierstag.pdf. (Findet man über das zweite der durchlaufenden Banner auf der Startseite der Futterhausseite)
Gilt aber leider nur morgen, am 14.02.
Hier gibt es aber nichts das auf eine Mitschuld des Fahrers hinweist.
Hund ausserhalb des Haltereinwirkungsbereichs, die Sache ist kla.
Naja, genau genommen doch eher andersherum. Womöglich gibt es so viel Mitverursachung durch den Hundehalter/-Beaufsichtiger, dass
der Verursachungsgehalt des Fahrerverhaltens gegen 0 gehen könnte. Ich schreibe jetzt bewusst womöglich und könnte, ich persönlich würde da zwar spontan auf wenig Anteil beim Fahrer, aber auf keine 100-0-Geschichte tippen.
Hmmh, nur in Gesetzen ist wischi-waschi ja doch eher die Regel und das gar nicht sooo selten auch ganz bewusst.
Zumindest etwas (bleiben immer noch genügend Fragezeichen) entwischi-waschit wird der 11b TSchG u.a. hier. (Ich hoffe, dass das nicht vor etlichen Seiten schon mal gepostet wurde...(?))
http://www.bmel.de/cae/servlet/co…0/Qualzucht.pdf (vom BMEL veröffentlichtes Gutachten zur Auslegung des 11b TSchG in puncto Qualzüchtungen)
Ich will nur ganz kurz noch etwas zum Thema "Schuld" hier schreiben. Richtig, auf Schuld bzw. Verschulden kommt es hier für die Frage nach dem Bestehen eines Anspruches nicht an.
Aber, das was hier von vielen Usern als "Schuld, weil ..." genannt wird, ist im Grunde trotzdem nicht verkehrt, weil von vielen genau das angesprochen wird, was dann später beim Umfang der Schadensersatzpflicht wichtig ist.
Sprich man würde erst feststellen, aha, der Hundehalter hat einen (verschuldensunabhängigen) Anspruch gegen den Fahrer. Punkt.
Dann kommt notwendigerweise auch die Frage: "Ok und wie hoch ist der Anspruch gegen X im Ergebnis vom Umfang her ( = wie viel € muss X zahlen)?" Da wird dann geguckt, was an Mitverursachung durch Andere da ist...und genau das ist die Stelle, an denen das, was hier als "Mitschuld, eigener Fehler
o.ä." bezeichnet wird, relevant wird und dafür sorgt, dass der Fahrer statt 100% nur xy% an Schadensersatz leisten müsste bzw. dessen Versicherung -sofern greifend- übernehmen würde.
Guter Tipp, die Versicherung des Fahrers wäre natürlich auch noch ein Ansatzpunkt. Da kannst du dich an den GDV wenden, um den Versicherer zu erfragen, was aber kein Garant (vgl. Lololeins Posting) für eine Übernahme ist, sondern eher nur ein Versuch sein kann. Aber das würde ich auch wirklich nur dann machen, wenn ihr im Guten nicht weiterkommt. Sowas hat ja dann doch ein bisschen Eskalationspotential. Und sofern ihr nicht 100% sicher ausschließen könnt, dass der Herr nicht auch einen Schaden an seinem PKW hat, würde ich mich darauf gefasst machen, dass er im Zweifel einen etwaigen Schaden in dem Fall dann auch nicht mehr zurückhält (was ja möglich ist, dass da etwas am PKW ist, was ihm letztlich egal ist...oder noch egal ist). Von daher mal ganz doof gefragt: Habt ihr den Vorfall eigentlich eurer Hundehaftpflichtversicherung gemeldet (Meldefristen)?
Reduziert man es jetzt mal ganz platt auf das Wesentliche: Hund war an einer "Straße" nicht im direkten Einwirkungskreis des Halters oder anderweitig gesichert (z.B. irgendwo angebunden), Fahrer hat den Hund nicht gesehen. Hätte wohl auf beiden Seiten idealer (im Sinne von rechtliche Idealvorstellung von absolut besonnenem und vorausschauendem Hundehalter und Autofahrer) ablaufen können.
Eine Haftungsquotelung ist in so einer Konstellation durchaus in irgendeiner Form zu erwarten. Aber wie die aussehen würde, öh...da müsste man ja u.a. überhaupt mal die Begebenheiten vor Ort kennen, die Wegerechtsgeschichte, beide Schilderungen, etc., etc.. Und wie sowas der betreffende Versicherer oder ein Richter wohl im Ernstfall sehen mag, ist die nächste Sache.
Hört sich auf den ersten Blick wirklich verdächtig nach SLO an.
Guck mal, vielleicht findest du euch da auch ein bisschen wieder: Krallen? Brauchen wir nicht...
(Auf Seite 2 wird es ganz toll erklärt)
Ach Mensch...das ist wirklich traurig.
Aber genau wie alle anderen schon geschrieben haben: Sehr sehr sehr lieb von dir, dort zu bleiben. Es wird diesem Mann ganz viel bedeuten, dass du in der Situation da warst!
Möh, mir geht es auch so, wie einigen hier...mit eigenem Oldie mag man gar nicht so wirklich darüber nachdenken. Aus Bammel vor genau so etwas läuft mein (größerer) Opa seit geraumer Zeit nur noch mit Web Master Harness in der Gegend herum, damit ich ihn im Fall der Fälle so schnell wie möglich hochgewuppt bekomme. Es ist nun ein gutes Jahr her, als er einen richtig bösen Magen-Darm-Infekt hatte, wir mal wieder auf dem Weg zum TA für eine der täglichen Infusionsdosen waren und er mir kurz vor dem Auto zusammengeklappt ist - zum Glück mit einem der Geschirre an. In dem Moment kam auch ein ganz lieber Mensch dazu und hat mir gut zugeredet (ich habe geheult wie ein Schlosshund, weil ich dachte, dass es das nun war :/ )...das hat in dem Moment einfach so geholfen, mich zu berappeln und mit einigermaßen klarem Kopf loszufahren.
Darum und auch wenn es nun wirklich der letzte Weg dieses Wuffels war...das war so richtig und wichtig von dir!
Ich war heute mal im Baumarkt:
Hornbach nimmt die Karlie Visio Lights aus dem Sortiment und verkauft sie für momentan 4€ ab.
Man kann auf der Hornbachseite seinen Markt auswählen (rechts oben) und sich dann auf dem gelben Reiter "Raus Damit" die reduzierten Artikel im jeweiligen Markt anzeigen lassen. Da kann man schon mal sehen, ob es die grundsätzlich dort reduziert gibt. Im Zweifel oder falls jemand extra deswegen dorthin wollen sollte,
vielleicht einfach mal kurz im jeweiligen Baumarkt durchklingeln.