Beiträge von LeGentilhomme

    Dank dieser zwei Sätze verstehe ich jetzt auch endlich, worin scheinbar ein Problem in der Debatte hier liegt.

    Weil Hunde wenns warm ist nicht in Autos gehören? Das ist nur eine Meinung, aber kein Gesetz!

    Natürlich sieht der Gesetzgeber dafür eine Regelung vor!
    Im Besonderen besagt § 8 II NR. 3 TierSchHuV :

    Zitat

    (2) Die Betreuungsperson hat [...]
    3.für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen, wenn ein Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug verbleibt;

    Angemessene Lufttemperaturen...Angemessenheit bedeutet immer eine mehr oder weniger individuelle Abwägung und eine angemessene Lufttemperatur kann auf x verschiedene Wege herbeigeführt werden.


    Würde irgendwo normiert stehen: ab einer Temperatur von xy Grad, darf ein Hund nicht länger als abc Minuten in einem abgeschlossenen PKW verbleiben, dann gäbe es diese Diskussion hier gar nicht oder zumindest nicht in dem Ausmaß. Aber da es eben vom Einzelfall abhängt, wann bei einem Hund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden i.S.d. § 18 TSchG durch "Backvorgang" in einem sich aufheizenden PKW gegeben sind und deren positives Vorliegen nur schwer vollkommen einwandfrei feststellbar ist (schade, dass Hunde nicht reden können), wird es kompliziert bis unmöglich, da wirklich allgemeingültige Aussagen zu finden.

    Und dann kommen wir zur prozessualen Geschichte.
    Will ich im Zivilprozess Schadensersatz wegen eines eingeschlagenen Fensters haben, muss ich als Anspruchssteller im Zweifel grundsätzlich darlegen können, dass diese Handlung auch rechtswidrig (oder bei einer Geschäftsführung ohne Auftrag z.B. nicht meinem mutmaßlichen Willen in der Situation entsprochen hat) war. Je höher die Außentemperatur, desto schwieriger eine dahingehende Beweisführung. Vor dem Hintergrund der i.d.R (noch) vorliegenden eigenen Abwesenheit in der jeweiligen Situation, wird die Beweisführung gleich 3x so schwer. Der abwesende Halter bekommt ja nicht mit, wenn ein Hund kurz vor dem Herzkasper ist oder es zumindest auch nach Nicht-Aktivisten- = verständiger Wahrnehmung so wirkt. Wie soll der Halter denn nachweisen, dass sein Hund in dem Moment eben gerade nicht den Anschein eines "sterbenden Schwans" abgegeben hat, wenn er doch gar nicht da war und die "Vorführung" nicht mitbekommen hat?

    Nochmal, bevor es jetzt wieder jemand falsch verstehen will :D : Es geht doch überhaupt nicht um Fälle, in denen jedem mit halbwegs gesundem Verstand klar sein muss, dass es dem im Auto befindlichen Hund gut geht.
    Relevant wird das Thema doch immer nur dann, wenn eine Gefährdungslage für dem Hund eben nicht ganz eindeutig feststell- oder auschließbar ist. Und da hat unsere Rechtsprechung nun mal ganz klare Ansichten, die dahingehen, dass der "hilfsbereite Passant" kein Hellseher oder Allwissender sein muss. Genauso gibt es die ganz klare Linie, dass nicht schom beim bloßen Vorfahren eines Autos schon mit dem Hammer gewedelt werden darf.
    Wann der Passant (genauso auch wie der Polizist, der darf ja auch nicht einfach so losklopfen) tatsächlich den Hammer ohne Folgen auspacken darf, kann pauschal absolut nicht gesagt werden. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an und da können eben in ganz dummen Fällen auch mal 5-10 Minuten dicke reichen. Oder zwei nahezu identisch scheinende Sachverhalte ganz unterschiedlich bewertet werden.

    Da besteht einfach eine Art "Rechtsunsicherheit" - sowohl für den Hundehalter als auch den Scheibenklopfer (wieder: ob nun Passant oder Polizist sei mal dahingestellt) und daher verstehe ich nicht ganz, was daran so "vermessen" sein sollte, sich als Hundehalter für einen potentiell uneindeutigen Fällen selbst etwas abzusichern bzw. dazu zu raten? Gilt doch für den Scheibenklopfer genauso: wer sofort zuhämmert, ohne sich zu vergewissern, dass die Situation wohl wirklich akut ist, der darf seine höchstpersönlich eingebrockte Suppe auch ganz alleine auslöffeln.

    Warum soll in der Hinsicht denn eine Seite besser stehen als die andere? Unser Gesetzgeber will doch gerade keine Wegguckmentalität in unserer Gesellschaft haben und ganz genauso ist auch eine "blinder Aktionismus"-Mentalität nicht gewollt...

    Hm, über Schäferhunde und/oder deren Halter kann ich mich in unserer Gegend bis dato so gar nicht beschweren, im Gegenteil. Vor allem DSH gibt es etliche, Schweizer, Belgier, Franzosen...da ist keiner dabei, von dem ich jemals extrem unverträgliches/aggressives Verhalten mitbekommen habe. :ka:

    Schade, dass so viele von euch z.T. auch so extrem gehäuft so blöde Erfahrungen machen mussten.

    Hmh, klar gibt es die auf beiden Seiten. Und Fehlalarme definitiv häufiger als Ernstfälle, das ist ja nicht nur bei diesem Thema, sondern generell bei etlichen (vermeintlich) polizeil. relevanten Themen der Fall.

    Interessant. Mir werden Oberhausen (das auch mehrfach), Bayreuth, Bad Kötzing und Basel auf Seite 1 gelistet. ;) Na das wäre jetzt mal ein sehr gelungenes Beispiel von mir, wenn bei euch anderen die ersten 5 Seiten fast nur mit dem Fall aus Oberhausen gefüllt wären. :headbash:

    Was für propagierte "Selbstjustiz" siehst du denn hier im Thread? Bzw.weil das schon von mehreren Usern hier in dem Thema geschrieben wurde, wird wirklich an so vielen Stellen des Internets zu "Spiele Tierschutzengel, verlasse das Haus nicht ohne Hammer und schlage auf jedes Hundeauto ein" aufgerufen?

    Es scheint immer so selbstverständlich, dass man weder einen Hund im Hochsommer im ungekühlten Auto lässt, noch bei 15 Grad Autos demoliert, nur weil da ein Hund drin sitzt. (Oder in fremde offene Autos oder Zwinger oder sonstwas grabscht)

    Aber gebt mal bei Google die Schlagworte "Hund Polizei Auto" ein und guckt euch mal die ersten paar Seiten an, was da alleine an Vorfällen innerhalb der letzten paar Tage gelistet wird. Und nachdem das nur die Spitze des Eisberges ist, dürfte es deutlich mehr an Dödeln geben, als man denken mag.

    Vorhin habe ich mit einem Kollegen gesprochen, der für TSchG-Fälle zuständig ist, der hat jetzt schon äußerst gut für die kommende Zeit wegen der "Hund im aufgeheizten Auto"- Geschichten zu tun. Andersrum wird es bei den Sachbeschädigungsdelikten vermutlich auch nicht besser aussehen.

    Den DF-Maßstab darf man bei solchen Themen in der echten Welt wirklich nicht anlegen... |)

    blauewolke: (Leider ist jetzt dein Zitat verschwunden)

    Wer bei 35 - 40 Grad Außentemperatur seinen Hund im verschlossenen Auto lässt, der muss m.E. in der Tat unter Umständen (keine Hinweise auf Kühlung, etc.) damit rechnen, dass ein Passant oder sogar die Polizei den PKW öffnet.

    Es geht ja hier nicht darum, dass ein Hund einfach nur im abgeschlossenen Auto sitzt. Es geht um die Verknüpfung mit hochsommerlichen Temperaturen und da ist eine Gefährdung so extrem schnell da. Heißt aber nicht, wie ich oben schon geschrieben habe, dass nun jeder mal munter Scheiben eindeppern soll oder darf. Ich gehe aber auch davon aus, dass niemand, der nicht wirklich meint, dass es für den Hund nun wirklich brenzlig sei, einfach die Scheibe einschlägt und das auch noch auf eigene Faust, also ohne Legitimation. Vielleicht, weil wirklich eine akute Gefahrenlage bestand oder aber im vermeidbaren Irrtum, vielleicht aber auch im unvermeidbaren.

    Und um diese unvermeidbaren Irrtümer geht es mir. Nicht um glasklare Situationen, in denen so ziemlich jeder erkennt, dass alles gut ist. Nur bei solch hohen Temperaturen geht das ganz schnell und sehr fließend ineinander über.

    Ist natürlich das Recht eines jeden, solche Zettel nicht auszulegen. ;) Aber man darf sich dann bzw. bei Unterlassen jeglicher weiterer offensichtlicher Hinweise in einem solchen Fall aber auch nicht wundern, wenn ein Richter zum Ergebnis kommt, dass für den Handelnden (ob nun Polizist oder Normalbürger) die Ungefährlichkeit der jeweiligen Situation nicht zu erkennen war. Ist ja nicht so, als ob man solche vermeintlich gefährlichen Situationen nicht einfach selbst ein bisschen entschärfen kann.

    Aus Neugierde: Was hast du denn für eine Standklima in deinem Auto, Lendril?

    Zum Thema: Bei solchen Geschichten kommt es darauf an, was der Hundehalter von seinem Mitmenschen erwarten kann/muss. Grundsätzlich haben Autos ja keine Standklima (weshalb man nicht erwarten kann, dass eine vorhandene Standklima in Betracht gezogen wird, v.a. Wenn man sie weder sieht noch hört) grundsätzlich weiß aber auch jeder Otto-Normal-Mensch, das bei aktuellen Temperaturen weder Hund noch Kind etwas im abgeschlossenen, parkenden PKW verloren hat - sollte man zumindest meinen, leider liest man ja auch aktuell wieder in den Nachrichten, dass dieses Wissen noch lange nicht bei Allen im Hirn angekommen ist.

    Im wahrsten Sinne eine heißes Thema, da zum einen nicht vom normalen Menschen erwartet werden kann, dass er ein vet.med.Studium abgeschlossen hat und erkennt, wann es einem Hund wirklich schlecht geht..anderseits schlägt auch kein besonnener Mensch mal eben ohne sich näher zu vergewissern eine Autoscheibe ein. Da kommt es immer auf den ganz konkreten Einzelfall an und viele Faktoren spielen eine Rolle. Man kann da ganz sicher einen Fall hinkonstruieren, in dem den Hundehalter im Ergebnis 100% der Haftung trifft, weil es in dem konkreten Fall objektiv geboten war, die Scheibe einzuschlagen, obwohl tatsächlich solch eine Gebotenheit gar nicht vorgelegen hat.

    Es gibt da z.B. einen sicherheits-/polizeirechtlichen Lehrfall (der in ähnlicher Form auch wirklich stattgefunden hat), in dem es um einen lebensecht wirkenden Stoffhund geht, der bei warmen Temperaturen im Auto liegt und von einem Polizeibeamten für einen echten Hund gehalten wird. Der Fall ist i.d.R. so ausgestaltet, dass es wegen verdunkelter Scheiben, batteriebetriebener Bewegungsfunktion des Stoffhundes o.ä. für den Beamten nicht erkennbar ist, dass das kein echter Hund ist und der Halter auch nicht herbeirufbar ist. Regelmäßiges Ergebnis dieser Stoffhundfälle: Kein Anspruch aus Amtshaftung auf Ersatz der Reperaturkosten für die eingeschlagene Scheibe.

    Wie schon geschrieben wurde, würde ich auch vorne einen Zettel mit der eigenen Handynummer vor die Scheiben (sofern nicht verdunkelt, dann eben außen an die Scheibenwischer klemmen) legen und auf die Standklima aufmerksam machen und ganz besonders die Standklima immer und immer wieder kontrollieren...

    Hmh, Silestra, da hast du Recht...so weit habe ich da gar nicht gedacht. Denn es gibt zwar je nach Modell Paniksnaps, mit denen man die Leine im Notfall sofort vom Gurt lösen kann, aber wenn man da so gar nicht dran gewöhnt ist, denkt man da vermutlich auch nicht so leicht im akuten Moment dran. Da ist das Leinenfallenlassen wohl wirklich deutlich eher reflexartig möglich.

    Doofer spontaner Gedanke von mir. Umso besser, dass hier immer richtig gute Mitdenker unterwegs sind! :bindafür:

    Nur ein spontaner Gedanke, vielleicht würde ein Bauchgurt (für die Dame) ähnlich wie der aus dem Ruffwear Omnijore System helfen? Sofern sich sowas nicht mit der OP beißt....So ein Gurt verlagert den "Angriffspunkt" der auf den Menschen wirkenden Kräfte doch nochmal ganz gut.
    Eine liebe Freundin hat ihre TS-Hündin am Anfang so doppelt gesichert, da sie aufgrund des eher geringen Gewichtsunterschiedes zwischen ihr und dem Hund zu Beginn auch Bammel hatte, dass der Wuffel unbekannte Reaktionen zeigen könnte und sie vielleicht "mitnimmt".