Dank dieser zwei Sätze verstehe ich jetzt auch endlich, worin scheinbar ein Problem in der Debatte hier liegt.
Weil Hunde wenns warm ist nicht in Autos gehören? Das ist nur eine Meinung, aber kein Gesetz!
Natürlich sieht der Gesetzgeber dafür eine Regelung vor!
Im Besonderen besagt § 8 II NR. 3 TierSchHuV :
Zitat(2) Die Betreuungsperson hat [...]
3.für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen, wenn ein Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug verbleibt;
Angemessene Lufttemperaturen...Angemessenheit bedeutet immer eine mehr oder weniger individuelle Abwägung und eine angemessene Lufttemperatur kann auf x verschiedene Wege herbeigeführt werden.
Würde irgendwo normiert stehen: ab einer Temperatur von xy Grad, darf ein Hund nicht länger als abc Minuten in einem abgeschlossenen PKW verbleiben, dann gäbe es diese Diskussion hier gar nicht oder zumindest nicht in dem Ausmaß. Aber da es eben vom Einzelfall abhängt, wann bei einem Hund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden i.S.d. § 18 TSchG durch "Backvorgang" in einem sich aufheizenden PKW gegeben sind und deren positives Vorliegen nur schwer vollkommen einwandfrei feststellbar ist (schade, dass Hunde nicht reden können), wird es kompliziert bis unmöglich, da wirklich allgemeingültige Aussagen zu finden.
Und dann kommen wir zur prozessualen Geschichte.
Will ich im Zivilprozess Schadensersatz wegen eines eingeschlagenen Fensters haben, muss ich als Anspruchssteller im Zweifel grundsätzlich darlegen können, dass diese Handlung auch rechtswidrig (oder bei einer Geschäftsführung ohne Auftrag z.B. nicht meinem mutmaßlichen Willen in der Situation entsprochen hat) war. Je höher die Außentemperatur, desto schwieriger eine dahingehende Beweisführung. Vor dem Hintergrund der i.d.R (noch) vorliegenden eigenen Abwesenheit in der jeweiligen Situation, wird die Beweisführung gleich 3x so schwer. Der abwesende Halter bekommt ja nicht mit, wenn ein Hund kurz vor dem Herzkasper ist oder es zumindest auch nach Nicht-Aktivisten- = verständiger Wahrnehmung so wirkt. Wie soll der Halter denn nachweisen, dass sein Hund in dem Moment eben gerade nicht den Anschein eines "sterbenden Schwans" abgegeben hat, wenn er doch gar nicht da war und die "Vorführung" nicht mitbekommen hat?
Nochmal, bevor es jetzt wieder jemand falsch verstehen will : Es geht doch überhaupt nicht um Fälle, in denen jedem mit halbwegs gesundem Verstand klar sein muss, dass es dem im Auto befindlichen Hund gut geht.
Relevant wird das Thema doch immer nur dann, wenn eine Gefährdungslage für dem Hund eben nicht ganz eindeutig feststell- oder auschließbar ist. Und da hat unsere Rechtsprechung nun mal ganz klare Ansichten, die dahingehen, dass der "hilfsbereite Passant" kein Hellseher oder Allwissender sein muss. Genauso gibt es die ganz klare Linie, dass nicht schom beim bloßen Vorfahren eines Autos schon mit dem Hammer gewedelt werden darf.
Wann der Passant (genauso auch wie der Polizist, der darf ja auch nicht einfach so losklopfen) tatsächlich den Hammer ohne Folgen auspacken darf, kann pauschal absolut nicht gesagt werden. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an und da können eben in ganz dummen Fällen auch mal 5-10 Minuten dicke reichen. Oder zwei nahezu identisch scheinende Sachverhalte ganz unterschiedlich bewertet werden.
Da besteht einfach eine Art "Rechtsunsicherheit" - sowohl für den Hundehalter als auch den Scheibenklopfer (wieder: ob nun Passant oder Polizist sei mal dahingestellt) und daher verstehe ich nicht ganz, was daran so "vermessen" sein sollte, sich als Hundehalter für einen potentiell uneindeutigen Fällen selbst etwas abzusichern bzw. dazu zu raten? Gilt doch für den Scheibenklopfer genauso: wer sofort zuhämmert, ohne sich zu vergewissern, dass die Situation wohl wirklich akut ist, der darf seine höchstpersönlich eingebrockte Suppe auch ganz alleine auslöffeln.
Warum soll in der Hinsicht denn eine Seite besser stehen als die andere? Unser Gesetzgeber will doch gerade keine Wegguckmentalität in unserer Gesellschaft haben und ganz genauso ist auch eine "blinder Aktionismus"-Mentalität nicht gewollt...