Beiträge von Wupperdog


    Aaalso:


    Strafrechtlich (ohne Gewähr da keine Rechtsberatung) erfüllt das Beißen Deines Hundes den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung.
    Warum?


    §224 StGB sagt :


    (1) Wer die Körperverletzung
    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
    3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
    4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
    5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung


    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Ein Hund fällt regelmäßig unter Punkt 2 Waffe/gefährliches Werkzeug.


    Dein Hund (=gefährliches Werkzeug) hat in den Finger gebissen (=Körperverletzung) also kann er Dich tatsächlich erst einmal anzeigen.


    Nun muß man aber unterscheiden: Anzeige = Strafrecht = Strafe, Schmerzenzgeld = Zivilrecht = Ersatz für erlittenes Leid.


    Ich würde, da Du deutlich in der ganz schlechten Position bist versuchen mit ihm zu reden. Zahlen würde ich nichts, denn durch seine "Aufforderung" "Geld oder Anzeige" begeht er mindestens eine Nötigung (=Drohung mit einem empfindlichen Übel; hier: geplante ANzeige) oder sogar eine Erpressung (= Vermögensvorteil durch Nötigung).


    Dadurch hat er Angriffläche gezeigt die ihn wiederum jetzt in Schwierigkeiten bringen.


    Angebot: Die Versicherung regelt alles und wir verzichten gegenseitig auf rechtliche Ansprüche.

    Zum Beispiel weil sich sehr viele Threads wiederholen...


    Mit einer gezielten Suche könnte man Fragen leicht aus diesem Forum beantworten statt neue Beiträge zu eröffnen.
    Da ist es doch wohl wesentlich sinnvoller Threads "wiederzubeleben" die vernünftige Informationen enthalten???

    Zitat

    Das ist eine reine NRW-Regelung und für die Ausbildung oder Korrektur eines Sporthundes oder eines Familienhundes wird man keine Genehmigung bekommen, auch nicht mit der erforderlichen Sachkunde gerüstet.


    LG
    das Schnauzermädel


    Hmmmm Einspruch. Viele meiner Kollegen, auch in anderen Bundesländern haben diese Ausnahmelizenz. Allerdings vorwiegend wegen der dienstlichen Verwendung im Umgang mit Hunden die zum Nachteil des Menschen ausgebildet sind.


    Aber bei einer Nachfrage beim Vet Amt (hier: Düsseldorf) bestätigte man mir das es auf das KONZEPT ankommt, die korrekte Begründung. Und NICHT auf die Verwendung des Hundes.

    Das Aufstellen der sogenannten "Bürste" ist zunächst einmal ein Zeichen von Unsicherheit.
    Hier wird oft irrtümlich angenommen das dies Aggression sei, genau wie die Legende das Schwanzwedeln ein Zeichen von Freude ist. Tatsächlich ist auch Schwanzwedeln zuerst einmal ein Zeichen von Stress, ob positiv oder negativ sei einmal dahingestellt, das ist situationsbezogen.


    Bezugnehmend auf die Darstellung der Frage ist sogar eine latente Gefahr vorhanden:


    Der Hund ist auch im (eigenen) Revier unsicher und hat wohl auch schon Angsttendenzen gezeigt.


    Daher würde ich die Beschützung (hmmm... vor was oder wem eigentlich???) erstmal verneinen und empfehlen ein Training mit ihm zu absolvieren. Denn genau dieses Verhalten ebnet den Weg zur ungewünschten Schlagzeile :"Hundehalter von eigenem Hund gebissen".

    Zitat

    Mit entsprechenden Beweisen über die Benutzung - nicht nur das Tragen - kann man sich ans Ordnungsamt Polizei und das VetAmt wenden. Am besten an Polizei mit Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, dann ans OA - die aber meist auch von der Polizei informiert werden - und dann zum VetAmt - welche wiederum vom OA eine Information bekommen.


    Nur wie will man wirklich beweisen, das der HH/Trainer das gerät wirklich nutzt?
    Zumal ich auch nicht mehr ganz genau weiß, wie es ist, gerade bei Trainern und Ausbildern gibt es immer noch Sonderregelungen und Erlaubnisse.


    Man kann beim Veterinäramt auch heute noch eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Teletakt beantragen.


    Neben der Sachkunde und der persönlichen Zuverlässigkeit (=behördliches Führungszeugnis) wird abgeprüft ob man schonmal gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat.

    Zitat

    Tschuldigung aber DAS ist jetzt nicht dein Ernst, oder? :???:
    Wozu braucht es eine AUSBILDUNG für Teletakt-Geräte? Dass kranke Menschen dann auch noch üben wie man mit den Sch*teilen "richtig" umgeht, oder wie?
    Klar ist die mangelnde Kontrolle und Durchsetzbarkeit dieses Verbots/ Gesetzes ein Problem, aber deshalb die Geräte wieder legalisieren?
    Nein Danke!



    Hmmm... Da lese ich eine gewisse Unkenntnis heraus! Das Problem der Verbote ist doch das diese Geräte mißbraucht wurden. Korrekt angewendet (und dafür gibt es in der Tat Lehrgänge) sind diese Geräte sehr vernünftig verwendbar und allemal humaner als ein Stachel oder ein Würger.
    Wenn man allerdings den Teletakt ohne Feedback voll aufdreht und "abdrückt" so das der Hund ins Angstmeiden geht vor Schmerz... Ja, solchen Leuten gehört der Teletakt auch mal umgeschnallt. Unterhalb der Gürtellinie.

    Zitat

    Eine normale Schutzhundeausbildung dauert länger als 4 Monate, ich kann mir so ungefähr vorstellen, wie er die Hunde in 4 Monaten "ausbildet" :shocked: Klar macht er die scharf und zwar auf alles und jeden, wie es sich anhört.
    Es ist auf jeden Fall nicht normal, dass man den Hund zuerst nur im Zwinger halten darf, nur mit Maulkorb anfassen darf und mit anderen Hunden zusammenlassen darf.


    Da muß man 2 Sachen unterscheiden:
    - Schutzhundeausbildung (=VPG) sind sportliche Prüfungen, die über den Beutetrieb ein gewünschtes Verhalten provozieren sollen. VPG ist NICHT scharfmachen, denn dazu fehlt das Merkmal der sogenannten "Zivilschärfe" = das Beißen eines Menschen ohne Schutzkleidung. Seriös dauert die Ausbildung vom BH/VT Hund zum VPG 1 Hund etwa ein halbes Jahr, geht aber auch vernünftig schneller (je nach Zeiteinsatz auf dem Hundeplatz).


    - Ausbildung zum Nachteil des Menschen (="Scharfmachen") ist die Ausbildung wo z.B. Polizei-,Zoll-,Justiz-, Sicherheitsdiensthunde trainiert werden. Diese Hunde sollen Menschen "zivil" beißen, allerdings unter engen gesetzlichen Auflagen (sonst ist man superschnell wegen gefährlicher Körperverletzung dran).


    Das schafft man auch in 3 Monaten....

    Was die Freilaufflächen betrifft muß das aus der kommunalen Satzung hervorgehen. Jedes Ordnungsamt ist verpflichtet Auskunft zu erteilen über Freilaufflächen, denn nach Einführung der allgemeinen Leinenpflicht nach den jeweiligen Landeshundegesetzen sind die Kommunen dafür zuständig vernünftige Auslaufflächen zu schaffen und zu benennen.


    VORSICHT!!!! Geschieht bei kommunal "geduldeten" Auslaufflächen etwas was der Haftpflichtversicherung gemeldet werden muss greifen viele Versicherungen nicht mehr...



    Nach § 90a BGB ist der Hund strafrechtlich eine SACHE, zunächst einmal gleichgültig ob passiv (Anpinkeln einer Hauswand = Sachbeschädigung) oder aktiv (Hundebiss = Körperverletzung durch Unterlassen).
    Daher kann jeder Geschädigte (gleich wie alt der Hund ist) Strafantrag stellen.
    Das ist unabhängig vom jeweiligen Landeshundegesetz zu sehen, das kommt noch "on top" dazu...


    Na ja.... Vergleicht man einschlägige Literatur (z.B. G.Bloch, Der Wolf im Hundepelz, Kosmos Verlag oder Dr. R. Jones, Aggressionsverhalten bei Hunden, Kosmos Verlag) ist es schon berechtigt mit dererlei Mitteln den Hund zu maßregeln.


    Es gibt in der Kommunikation zwischen Mensch und Hund leider immer noch viele Mißverständnisse, leider kommt die sogenannte "partnerschaftliche" oder "antiautoritäre" Erziehung noch immer sehr hoch im Stellenwert. Entgegen der KOMPLETTEN kynologischen Fachmeinung...