Es wird nicht alles als Notwehr gewertet, was nach Notwehr ausschaut.
Hund in einer Gefahrensituation ableinen, kann vor Gericht anders (z.B. als zielgerichteter Angriff) gewertet werden, als das was ich für mich damit bezwecke (als Verteidigung ohne schicken, um einen Angriff auf mich abzuwenden).
Ich würd auch ableinen, damit der Hund abhauen kann und ich die Hände frei hab, um z B. das Gesicht zu schützen.
Vermutlich wird bei einem Staff dreimal so genau hingeguckt werden als wenn z.B. ein Goldie oder Collie in so ner Situation zulangt. Unfair und bitter, aber leider Realität.