Theoretisch kannst du den Hund in BaWü melden, aber es kann dir passieren, dass du dann irgendwann aufgefordert wirst, nachzuweisen, wo du dich öfter aufhältst, dort oder in Niedersachsen. Erfahrungsgemäß kommen für Studenten da ein paar mehr Tage am Studienort zusammen, weil man auf Dauer nicht mehr jedes Wochenende heim fährt, wenn man sich erst mal eingelebt und Freunde gefunden hat. Hinzu kommen ggf. Praktika, die in den Ferien am Studienort gemacht werden müssen etc. Es KÖNNTE also sein, dass du da Probleme kriegst.
Die niedersächsische Sachkunde sieht vor, dass du als Neuhundehalterin den theoretischen Teil vor der Anschaffung des Hundes machst, und wenn der Hund da ist, gibt es eine bestimmte Frist, bis zu der die praktische Prüfung abgelegt werden muss. Diese darfst du mit deinem oder auch einem fremden Hund machen. ![]()