Wenn es um rechtliches geht..dann zeigt mir bitte EIN EINZIGES Urteil, wo eine normale Kastration rechtliche Konsequenzen für den Halter oder den TA hatte.
Ich wurde hier schon übelst beschimpft, weil ich meinem alten Meerschweinchenbock mit über 6 jahren keine Kastra mehr zumuten wollte. Da kommt keiner auf die Idee zu sagen: Das ist aber Tierschutzwidrig den kastrieren zu lassen" und darum geht es mir. Man kann alles managen wenn man will. Wie bei Hunden kann man theoretisch die Stute und den Hengst trennen wenn sie rossig wird, aber mit einer Kastra ist ein Hengst viel leichter zu händeln und die Haltung wird unkomplizierter..so ist das in einem Mehrhundehaushalt auch. Viele Rüden werden leichter zu händeln, wenn sie nicht mehr permanent auch Brautschau sind...ist das selbe Prinzip und deshalb ist dieser Paragraph und Tierschutzgesetz zwar nett gemeint, aber überflüssig, da er niemals Anwendung findet..zumindest nicht beim kastrieren
Und ich habe auch geschrieben, dass nach meinem Wissensstand eine Kastra keine enormen gesundheitlichen Vorteile im Bezug auf Krebsvorsorge etc bietet..da gebe ich euch vollkommen recht