Beiträge von l'eau

    aber gechippt

    und dabei wird einem immer erzählt, der Chip würde die Empfängnis verhüten :roll:


    Gut, dass du (offensichtlich) die Möglichkeiten hast, diesen echten Ups-Wurf großzuziehen!
    Für mich wäre das ein absoluter GAU - ich hätte weder die Möglichkeit noch die Nerven für einen Whippet/Whippetmischlingswurf...

    Gibt es mehr Fotos von deinem infernalistischen Trio? und der stolzen Mama? =)


    Und, darf ich dich fragen, ob du dir schon überlegt hast, wie du es in der nächsten Läufigkeit handhaben wirst?

    ich bin im Erbrecht echt nimmer drin, hab grad ein bisschen im Gesetz gewälzt und gegoogelt und korrigiere mich nun:

    Die Angelegenheit eines jeden Pflichtteilsberechtigten ist anscheinend eine eigene Angelegenheit, so dass dein Anwalt tatsächlich für jeden Pflichtteilsberechtigten einzeln abrechnen kann. Gegenstandswert dürfte dann der jeweilige Pflichtteil sein.


    @asterix99: hast du deinen Anwalt nach Zeitaufwand bezahlt oder war der Gegenstandswert so enorm hoch?
    Übrigens: nur weil das Schreiben relativ kurz war, heißt das nicht, dass der Anwalt nicht einen großen Arbeitsaufwand (Recherche-Arbeit, Einholung von Auskünften von Ämtern etc.) hatte.

    :???: es geht doch ingesamt nur um einen Nachlass, also einen Verstorbenen? Dann wäre mWn alles eine Angelegenheit, egal, wie viele Pflichtteilsberechtigte auftauchen.
    :???: glaub ich jedenfalls. Müsste ich mal nachschauen, wie das nochmal geregelt war...

    Du kannst auch bei deinem Anwalt nachfragen, dass er dir schreibt, welche Kosten genau auf dich zukommen.

    was sind das denn für Zwischenabrechnungen, die du bekommst? Steht dort "nach RVG" oder "VV RVG" o.ä.? Oder steht da nur Vorschuss?

    Wenn nach RVG (also nach Gesetz) abgerechnet wird, ist es unerheblich, wie viele Mails/Nachrichten dein Anwalt beantworten muss, solang es sich bei der Sache um die selbe Angelegenheit handelt (was bei dir der Fall zu sein scheint).
    Abgerechnet wird dann nach dem Wert der Angelegenheit und daraus dann bestimmte Gebühren. Wenn du den Gegenstandswert deiner Angelegenheit weißt, kann ich dir auch ausrechnen, was du am Ende zahlen musst.

    Wurde Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart, kostet dich natürlich jedes Befassen des Anwalts mit deiner Angelegenheit etwas.

    Jin ist ja Bürohund. Eigentlich soll sie unser Zimmer nicht ohne mich verlassen, aber Mademoiselle Super-Schleicher schafft es trotzdem immer mal sich rauszuschleichen. Manchmal seh ich sie grade noch an der Tür und kann sie zurückbeordern. Derzeit ist Mademoiselle läufig und daher ziemlich hungrig und nachdem die Kolleginnen ihr immer was zustecken besonders renitent :roll:
    Heute will sie rausschleichen, meine mit im Raum befindliche Kollegin ruft sie zurück und Jin gehorcht (klar, von der Kollegin hat se heut Kürbiskern-Käse-Kracker bekommen). Ich sag zur Kollegin: "Boah, jetzt hört der Hund schon besser auf dich als auf mich!" In dem Moment kommt mein Chef rein und mischt sich ein: "Weil Ihr Hund bestechlich ist!". :klugscheisser:

    Jaaaaaa, mein Chef hat die Situation ziemlich gut erfasst |)

    das Problem mit dem Besuch hat Rütter mit der Box gelöst:
    Hund lernt die Box als Ruhe- und Rückzugsort kennen sowie auf Befehl in die Box zu gehen und dort zu bleiben.
    Dann wird Besuch eingeladen, der Hund (bevor der Besuch die Wohnung betritt) in die Box geschickt, Tür zu; Besuch ignoriert den Hund. Wenn der Hund tatsächlich entspannt ist, darf er auch mal raus aus der Box und den Besuch (der den Hund weiterhin ignoriert) beschnuppern.

    Das wurde in der Folge mit dem Mini-Aussi ausführlicher dargestellt.

    Ich denke, dass diese Methode recht gut und v.a. sehr praktikabel ist.