Beiträge von Königscobra

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    Ja, warum denn nicht? :???:
    Nur weil er zehn ist, heißt das doch nicht,
    dass er sich morgen oder nächste Woche die Radieschen von unten betrachtet, oder?

    Ich find's gut.Er bekommt Beschäftigung, er bekommt Bewegung.
    Warum findste das sinnfrei?

    Solange der Hund nicht überfordert wird fit genug ist, Spaß dabei und keine Schmerzen hat, ist doch alles tutti.


    In Zusammenhang mit den Vorstellung von Madame ist es sinnfrei.
    Sie soll einen so alten Hund ( und mit 11 ist er das in der Grösse ) anders beschäftigen.
    Sie ist ja mit dem Pferd nicht nur ein halbes Stündchen oder so unterwegs, sondern länger ... das ist für alte Knochen sicher nicht das Beste.

    Man kann alte Hunde sicher besser beschäftigen, als sie stundenlang am Pferd laufen zu lassen ... deshalb ist es sinnfrei.

    Kommt immer auf den Hund und sicher auch auf die Besitzer und deren Lebensumstände, bzw. Bereitschaft ernsthaft mit dem Hund zu arbeiten, an.

    Im Fall von dem Eiskunstlaufpaar mit Kiwa, kleinem Kind und sexuell orientiertem Rüden, ist dies wahrscheinlich die einzige Möglichkeit da Ruhe reinzubringen.

    Ich würde ich ihn mitnehmen.

    Wir haben es damals so gemacht, als wir eine über 4 Std. lange Fahrt vor uns hatten, dass genug Wasser im Auto war ( hatten 5 leere 1,5 l PET - Flaschen mit Wasser gefüllt und diese dann in eine Transportbox gestellt ... kann ja unterwegs immer mal was mit dem Auto sein und so würde im Notfall Wasser da sein ), Futter ( kann ja unterwegs immer mal was mit dem Auto sein und so würde im Notfall auch Futter da sein ), Futter - / Wassernapf, seine Kuscheldecke, sein Kuscheltier ... und vor allem: Wir haben stündlich eine Pause gemacht, damit Odin sich lösen konnte.

    Während der Fahrt hat er gepennt.

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    Hundesteuer ganz erlassen geht nicht ... aber man kann Antrag auf Steuerermässigung stellen, die nach Vorlage eines aktuellen ALG II - Bescheides oder Bescheides Grundsicherung im Alter dann auch erlassen wird.
    Ausnahme *grübel grübel* ... für sogenannte Listenhunde gibt es keine Steuerermässigung.
    GEZ wird übrigens auch erlassen, sobald man 'nen Bescheid ALG II / Grundsicherung im Alter vorlegt.


    Muss mich nochmal zitieren, weils viell. zu unverständlich erscheint:
    Steuer wird nicht erlassen, sondern ermässigt ... GEZ wird ganz erlassen.

    Hundesteuer ganz erlassen geht nicht ... aber man kann Antrag auf Steuerermässigung stellen, die nach Vorlage eines aktuellen ALG II - Bescheides oder Bescheides Grundsicherung im Alter dann auch erlassen wird.
    Ausnahme *grübel grübel* ... für sogenannte Listenhunde gibt es keine Steuerermässigung.
    GEZ wird übrigens auch erlassen, sobald man 'nen Bescheid ALG II / Grundsicherung im Alter vorlegt.

    Zitat

    ... es kommt auch noch dazu das du die Unterbringungskosten deines Hundes ebenfalls bezahlen musst. Leider ist das so, und auch kleine oder Mischlingshunde sind nicht ausgenommen. Aber wie gesagt bis es so weit kommt ist schon viel vorher passiert!!!!


    Das ist doch selbstredend und muss nicht noch explizit aufgelistet werden ... und nein, es muss nicht viel passiert sein ... oder, wie in unserem Fall gar nicht' s.
    Bei Weigerung der Behörde ( egal welcher ) die notwendigen Unterlagen vorzulegen, sind die berechtigt ( bis zur Klärung ) den Hund einzuziehen.
    Ich rede hier vom BL NRW.

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    Königscobra

    Aber das Oa hat in dem Fall nichts mit der Steuerschuld zu tun oder waren die wegen nicht gezahlter Steuer bei dir? Klar nimmt dir das OA den Hund weg, wenn es nen Soka ist und du keine Haltergenehmigung hast.

    Das kann man aber nicht mit nicht gezahlter Steuer vergleichen!


    Nein ... es gab 'ne Anzeige von irgendwelchen Nachbarn wegen Verdacht auf *nicht angemeldeten Hund*.
    Darauf hin hat die Steuerbehörde das OA zur kompletten Überprüfung vorbeigeschickt.
    Und doch ... das OA arbeitet mit der Steuerbehörde zusammen.
    Ist quasi dann u. a. der *verlängerte* Arm der Steuer.
    Egal, ob der Hund nun gross oder klein ist.