Zitat
wer sagt denn sowas?
Ich dächte, ich hätte das mal in der GOT gelesen .
Auf jeden Fall ist der 3 - fache Satz der höchste ... wird aber selten in der normalen Sprechstunde berechnet.
Über - und Unterschreitungen der Gebührensätze ( also über den 3- fachen Satz und unter dem 1 - fachen Satz ) sind erlaubt, dann allerdings nur nach besonderer schriftl. Vereinbarung zw. Doc und Patientenbesitzer.
Zitat: " [ ... ] Der 3-fache Satz stellt die obere Grenze dar des Preisrahmens dar. Er darf ohne besondere vertragliche Vereinbarung der Parteien nicht überschritten werden. [ ... ]" Zitat Ende
http://www.mueller-heinsberg.de/html/gebuhrenordnung.html