Beiträge von Königscobra

    Zitat

    ... für einen Betrieb mit Kunden und/oder Lieferantenverkehr halte ich einen Herdenschutzhund in DE für völlig ungeeignet. Aufgrund der dt. Rechtslage ist in JEDEM Fall der Hund der Leidtragende, wenn es zu Beißerei kommt - selbst wenn jemand unbefugt das Grundstück betreten hat. HSH müssen daher unbedingt aus- und damit auch einbruchsicher eingezäunt gehalten werden. Und dann können sie auch nicht mehr als Omas Dackel - nämlich lautstark melden!
    ...


    Das ist es auch, wenn der Hund kein HSH ist. Selbst wenn Omma' s Dackel beisst, gibt es Ärger.


    Wobei der HSH natürlich ein anderes Naturell, als z. B. ein Dackel hat ;) .

    Wie wäre es mit einem Berner Sennenhund ?


    Unserer war ein ausgezeichneter Wachhund, super verschmust und kuschelig und musste NICHT permanent beschäftigt / bespasst werden, weil er seine einzigste Aufgabe im Aufpassen / bewachen des Grundstückes sah ... so, wie es Vertretern seiner Rasse angeboren ist.


    Er hat eine kraftvolle, tiefe Stimme, ist nicht gerade klein und agierte sehr selbstständig ... auch das ist ihm angeboren ... schlug an, wenn ihm was nicht koscher vorkam, stellte auch, wenn sich jemand unbefugt auf dem Grundstück befand ... stellte, in dem er zur Person einen Abstand einhielt, die Person aber nicht aus den Augen liess und wartete ab, was wir unternahmen.
    In der Wohnung war er sehr ruhig, bellte wenig, machte nüscht kaputt. Generell war er sehr ausgeglichen.


    Wenn ich persönlich jemals wieder ein Grundstück habe und einen Hund ... dann immer den Berner.
    Er verkörpert für mich die perfekte Mischung aus Wachhund und Schmusekugel.

    Ob jemand, der eine geistige Behinderung hat, fähig ist ein Tier zu halten, entscheiden dann Gutachter.
    So wie sich hier alles liest, scheint aber eine vernünftige Haltung nicht gegeben.


    Natürlich können Menschen mit geistiger Behinderung auch Tierbesitzer sein, solange gewährleistet ist, dass die Tier anständig versorgt werden.


    Ob Gespräche mit der Frau was bringen, wage ich zu bezweifeln.
    In diesem Fall sollte deshalb jemand von Amtswegen dort vorbeischauen.

    Wenn die Frau geistig behindert ist, könnte man sicherlich schon was machen :???: , da sie durch ihre Erkrankung gar nicht in der Lage ist, einen Hund zu führen / zu erziehen.
    Müsste man aber beim OA herausfinden können.


    Zitat: "2.Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, ... b.aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung Betreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind, ..." Zitat Ende


    Zum Kontakt am Zaun: Das wurde unserem Hund auch untersagt ... gibt es einfach nicht ... basta. Ebenso hat an der *Reviergrenze* meines Hundes kein anderer Hund was zu suchen ... basta.

    Zitat: "Eine Form der Aggression, ist krankhaft - sie heißt dann auch idiopathische Aggression. Sie
    ist relativ selten. Diese Aggression ist nicht ausgelöst, sie ist nicht vorausschaubar und nicht
    erklärbar.
    Ein solches Tier kann aus tiefem Schlaf erwachen und sofort wild um sich beißen:
    Menschen, Tiere oder Sachen.
    Sie tritt im Alter von ein bis zwei Jahren auf. Sie ist häufiger bei Rüden. Bei einigen Rassen kommt sie häufiger vor z.B. bei Cocker-, Springer-Spaniel, aber auch bei Bullterrier und Pittbullterrier. Charakteristisch ist ein Stimmungsumschwung des Tieres, der ein- oder mehrmals am Tage auftritt. Die Tiere zeigen einen „glasigen“ Blick.
    Die Halter beschreiben, daß der Hund wie nicht „ganz da“ wirkte.
    Ein weiteres Charakteristikum dieses Krankheitsbildes ist, daß nachdem das Tier diesen Anfall hatte und gebissen hat, eine Depression zu beobachten ist. Die Tiere liegen mit geschlossenen Augen herum, sie hecheln
    mit heraushängender Zunge und sind erschöpft. Auch bei anderen Rassen, die organische Veränderungen haben (z.B. Wasserkopf, Veränderungen im Gehirn), tritt sie auf. Aber auch Stoffwechselstörungen im Bereich des Metall- und des Aminosäurestoffwechsels, werden als Gründe für dieses Erkrankungsbild genannt ... ." Zitat Ende


    Quelle: http://www.maulkorbzwang.de/Br…ter_JuhrVortragUrania.pdf


    Zitat: "Hunde, die bereits einmal oder mehrmals ohne besonderen Grund gebissen haben, sind somit unabhängig von ihrer Rassenzugehörigkeit als besonders gefährlich im Vergleich zu Hunden ohne Aggressionsvorgeschichte zu betrachten. ... " Zitat Ende
    Quelle: http://www.sommerfeld-stur.at/gefahren/rassen


    Zitat: "Inadäquat und gestört aggressives Verhalten
    Das normale Aggressionsverhalten stellt einen notwendigen Bestandteil des Sozialverhaltens
    des Hundes dar und beinhaltet keine „abstrakte Gefahr“. Erst durch gesteigert
    aggressives Verhalten besteht ein Tatbestand von „abstrakter Gefahr“, wenn dadurch
    biologische Gesetzmäßigkeiten durchbrochen werden. Ein Hund wird erst dann „gefährlich“,
    wenn Störungen im Aggressionsverhalten vorhanden sind, die aber individuell
    festzustellen sind (Singer, 2005).
    Unter inadäquat aggressivem Verhalten wird eine Situation verstanden, in der ein
    Hund, obwohl er nicht bedroht wird, dennoch nach vorherigem Drohen mit Beißen oder
    Angreifen reagiert (Mittmann, 2002). Inadäquat ist nach der niedersächsischen Gefahrtierverordnung
    vom 5. Juli 2000, wenn ein Hund in Alltagssituationen mit Beißen
    reagiert. Dieses Verhalten wird auch als „abnorme Aggressivität“ bezeichnet (Feddersen-
    Petersen und Ohl, 1995) ... ." Zitat Ende

    Quelle: http://www.diss.fu-berlin.de/d…_000000005755/Olsen_(Ulla)


    Zitat: "Die idiopathische Aggression tritt anfallsartig auf, darf aber nicht mit dem Verhalten
    verwechselt werden, das durch mangelende Führung verursacht ist
    ... ." Zitat Ende


    Quelle: http://www.absolut-hund.de/AH-Report-01-11.pdf
    ( hier ab Seite 54 idiopathische Aggression )