ZitatSo wie ich das verstanden habe steht im Mietvertrag "Hundehaltung erlaubt nach einverständnis des Vermieters" oder sowas..also ist der Vermieter klar im Recht. Ansonsten mal beim Mieterschutz nachfragen!
Meistens steht aber auch da, dass diese Erlaubnis auch jederzeit wieder entzogen werden kann, selbst wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen.
Und wenn der Vermieter meint, dass er in seinem Haus keine *gefährlichen* Hunde haben will, dann wird wohl auch der MSB nicht sehr viel ausrichten können.
Ehrlich gesagt, wäre mir das alles viel zu viel Stress.
Ich würde mir 'ne neue Whg. suchen und gut.