also auch ich kann Dir nur ans Herz legen, persönlich beim OA vorzusprechen und die Lage sachlich vorzutragen. Es ist immer im Ermessensspielraum der Behörde wie entschieden wird. Aber Du solltest auch vom TA eine Bescheinigung vorlegen, dass auf Grund des Alters bei Deinem Hund eine Beeinträchtigung vorliegt.
Was das Verhalten des Hundes bei einem Einbrecher betrifft so ist es leider wirklich so, dass der Hund nicht beissen oder verletzen darf solange nicht Leib und Leben in Gefahr ist.
Ich hatte den Fall vor vielen Jahren bei mir selbst und wenn ich meine Hunde (3 Stück) nicht GsD im Haus gehabt hätte, wäre es sogar soweit gekommen, dass ich nicht einen mehr hätte. Bei mir betrat die Polizei mein Grundstück ( mein ehemaliger Partner war Polizist ) - am Tor waren drei Schilder mit Hinweis auf die Hunde und auch die Klingel, auf meine Frage wieso sie nicht geklingelt haben sondern einfach ins Grundstück gekommen sind kam ganz profan die Antwort, hätten die Hunde angegriffen hätten wir die Waffen eingesetzt.
:zensur:
Mir ist natürlich alles aus dem Gesicht geglitten und als Antwort hab ich darauf hin nur geantwortet - da wärt ihr nicht lebend hier wieder raus. Mir war in dem Augenblick ganz egal welche Berechtigung die haben oder nicht.