Alles anzeigenDass die Versicherung ohne Steuern fiktiv abrechnet, wäre normal, das wäre allerdings kein Drittel.
Eine Erstberatung machen viele Anwälte auch ohne Rechtschutzversicherung kostenlos, dann hast du eine grobe Einschätzung, ob sich der Weg lohnt.
Streit mit Versicherungen kann allerdings sehr langwierig werden, ohne Rechtschutz muss man sich schon sehr sicher sein, dass man im Recht ist und das entsprechende - auch finanzielle - Durchhaltevermögen haben.
Danke für deine Antwort.
Ja, eben, sie haben vom Nettowert 1/3 abgezogen..., was damit vierstellig ist.
Wenn ich die Erstberatung bezahlen muss (Anspruch auf Beratungshilfe habe ich nicht) und es keine Aussicht auf Erfolg hat, bleibt noch weniger übrig.
Das Langwierige schreckt mich dann zusätzlich ab...
Fiarego: Manchmal hilft es schon, das Schreiben selbst ziemlich förmlich aufzusetzen und ein paar passende Gerichtsurteile reinzuknallen, warum so ein Abzug nicht zulässig ist. Hat bei mir schon einiges gebracht.
Und Dir steht tatsächlich ein Anwalt zu, den die gegnerische Versicherung zahlt. Hast Du eigentlich eine Ausfallentschädigung erhalten?