Ich weiß nicht, inwieweit das schon bekannt ist:
http://www.animal-health-online.de/klein/2012/07/…tet-immer/8418/
Kurzzusammenfassung: Der Tierhalter haftet bei Schäden durch typisches Tierverhalten (z. B. Beißen) immer, auch wenn er keinen Einfluss auf das Verhalten des Tieres nehmen kann, weil es z. B. in der Obhut einer anderer Person ist.