ZitatAber das Rechtsystem muss doch auch irgendwie einsehen, dass Hunde durchaus in der Lage sind zu differenzieren zwischen einem Einbrecher und einem normalen Besucher. Wenn ich mich bedroht fühle oder bedroht werde, bin ich doch froh wenn der Hund mich verteidigt, da möchte ich mich doch später nicht für meinen Hund rechtfertigen müssen, der weder aus meiner Sicht, noch aus Sicht des Hundes falsch gehandelt hat...
ja, aber soweit ich mitbekommen habe geht es da auch um die Leute die nicht zurechungsfähig(ich weiss nicht genau wie das heisst, aber irgentwie so) sind oder kinder, die den Ball zurückholen wollen...
Nun denke ich, dass es nicht gut ist einen Hund zu verurteilen, der seine Wohnung bewacht, also hinter verschlossenen Türen und da kommt dann auch kein Kind hin...
Naja... ich könnte mich auch endlos darüber aufregen...
Liebe Grüße