Zitat
Die Kreissäge hast Du ja nicht angeschaltet. Somit bist du nicht haftbar zu machen.
Unfall mit Hund: Hat das Kind ein Rechtsgut verletzt ? Nein ? Kann es nicht, da es nicht Strafmündig ist. Also auch keinen Hausfriedensbruch brush
Rechtfertigt das überklettern eines Zauns einen Schaden an der Gesundheit des Kindes ? Nein !
Kann ich via Erziehung meinem Kind beibringen, daß man nicht über Zäune oder verschlossene Gartentore klettert und fremdes Eigentum betritt?
JA!
Ist es meine Pflicht, meinem Kind genau dies beizubringen, auch um es vor Schaden zu bewahren?
JA!
Und sorry, hätte ich als Kind so einen Bockmist gebaut, dann hätten mich meine Eltern zum Arzt gebracht, wieder zu Hause hätte ich ein sehr ernstes Eltern-Kind-Gespräch gehabt, mir bei der Gelegenheit auch anhören dürfen, daß ich selber Schuld habe... zumal sie mir das aus vorgenannten Gründen verboten haben.... und ich hätte mich bei den Nachbarn / Besitzern des Hundes entschuldigen "dürfen".
By the way, ich kann mich nicht daran erinnern, daß die Halter dem Kind gesagt hätten, es solle über das Tor klettern. Um bei dem Beispiel der Kreissäge zu bleiben.... wenn wir denn schon so hahnebüchen diskutieren.
Dann dürfte nämlich dasselbe wie bei der Säge gelten!
Birgit