Beiträge von Abessinierin

    Martin Rütter, lach, Charme und Humor hat er ja... Ich denke, es ist wie bei jedem anderen Trainer auch, man kann sich nur das rausziehen, was für einen selbst und seinen Hund passt.

    Manches kann ich in seinen Aussagen unterstreichen, anderes nicht.

    Und: Jedes Halter-Hund-Gespann ist anders und muss dementsprechend individuell gesehen und behandelt werden.

    Birgit

    oje....mein Köterchen ist auch oft da, wo ich bin. Schaut mir beim Arbeiten zu, begleitet mich bis vor die Toilettentür, setzt oder legt mich zu mir, wenn denn Möglichkeit und Raum da ist... und wisst Ihr was? Ich find es toll!

    Und warum zum Geier sollte der Hund mich kontrollieren?

    Ich denke, dies sieht ganz anders aus. Dann würd er mir nämlich entschieden steifbeiniger folgen und mich laufend fixieren, drohen, wenn ihm was nicht und abschnappen wenn ich nicht "höre"....

    Birgit, völlig entspannt mit Gismo am Bein lehnend

    Hmpf, nu klebt mal wieder der Kaffee am Monitor, diesmal vor Entgeisterung.

    Manche HH versteh ich ganz simpel nicht. Denn ähnlich wie Tante Flauschig bin ich der meinung, ich überleg mir vor der Anschaffung eines Hundes, was ich ich für eine Rasse haben möchte und ob es denn nun eine Hündin oder ein Rüde sein soll.

    Mit all seinen Konsequenzen und dazu zählt für mich auch, dass eine Hündin läufig wird und es ein ganz normaler biologischer Vorgang ist, den ich, solange keine Komplikationen auftreten, ganz einfach zu akzeptieren habe.

    Ich finde es überhaupt nicht prickelnd, wenn da eine Läufigkeit via Hormonbombe unterdrückt wird. Hier dann auch noch regelmäßig.

    Birgit

    Ach Du Scheiße.....

    Das sieht nicht so wirklich gut aus.

    Mach Dir keinen Kopp, dass Du das erst jetzt entdeckt hast.... Bei der letzten Labbi-Attacke zog sich Gismo ein Loch zu, in das super zwei Zwei-Euro-Stücke passten... Nur gesagt hat Herr Parson nichts. Ich entdeckte es, als ich Hundi vom Geschirr befreit hatte und ihn grad abtrocknen wollte.

    Birgit

    Zitat

    Das hat der HH alles schon gemacht.
    Der Trainer jetzt ist der 4te... und bei 3 HuSchu´s war der HH auch schon.

    Hmm, dann wäre es interessant zu wissen, welche Philosophien in den Huschus und bei den Trainer vertreten wurden.

    Und wie mit dem Halter zusammengearbeitet wurde.

    Birgit

    und der kleine Satz mittendrin.

    Aufgescheucht durch einen Artikel in der Zeitschrift Partner Hund, hab ich mir mal Thüringens Hundegesetzentwurf angeschaut.

    Unter den Eckpunkten des Gesetzentwurfes findet man:


    Die Eckpunkte des Gesetzentwurfs
    Das Gesetz definiert, was gefährliche Hunde sind:
    a: Hunde aus entsprechender Zucht (entsprechend zur bisherigen Regelung in der Gefahrenhundeverordnung),
    b: Hunde, die auffällig geworden sind, z.B. durch Beißen, Hetzen, übermäßige Kampfbereitschaft (entsprechend zur bisherigen Regelung in der Gefahrenhundeverordnung). Für die auffälligen Hunde kann wie bislang ein Wesenstest angeordnet werden, um die Gefährlichkeit festzustellen.
    c: Neu ist die Aufzählung von mehreren Hunderassen, für die durch das Gesetz die Gefährlichkeit festgestellt wird. Als gefährlich werden exemplarisch im Gesetzentwurf insbesondere folgende Rassen eingestuft: Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier (vgl. Oldisleben), Bullterrier, sowie deren Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Hunden.

    Durch das geplante Gesetz wird eine Erlaubnispflicht für diese gefährlichen Hunde eingeführt. Die Voraussetzungen dafür, dass diese Erlaubnis erteilt wird, sind:
    - der Halter muss mindestens 18 Jahre alt sein,
    - der Halter muss eine Sachkundeprüfung bestehen (mit dem gefährlichen Hund, nicht auf andere gefährliche Hunde übertragbar),
    - es dürfen keine Zweifel über die Zuverlässigkeit des Halters bestehen, d. h. es dürfen z. B. keine Vorstrafen wg. Raub, Zuhälterei, Drogen oder Trunkenheitsfahrten vorliegen,
    - der Halter muss den Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung nachweisen.
    - Eine wesentliche Neuregelung des Gesetzentwurfs besteht darin, dass Personen, die sich einen gefährlichen Hund anschaffen möchten, den besonderen Bedarf an diesem Hund nachweisen müssen, der nicht durch Hunde anderer Rassen gedeckt werden kann.
    Der Gesetzentwurf stellt Regeln für die Haltung gefährlicher Hunde auf. Grundsätzlich gilt dabei, dass die Hunde so gehalten werden müssen, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden. Gefährliche Hunde sind zudem im sicheren Gewahrsam zu halten. Die Halter müssen darüber hinaus ein Warnschild am Zaun oder an der Wohnungstür anbringen, um vor dem gefährlichen Hund zu warnen. Für gefährliche Hunde wird zudem eine Kennzeichnungspflicht eingeführt, um die Identifizierbarkeit der Hunde zu gewährleisten (z. B. Chip oder Tätowierung).

    Quelle:

    http://www.thueringen.de/de/tim/blog/ge…de/content.aspx

    Wobei der geblockte Satz mehr als interessant ist, denn dies kenn ich eigentlich nur aus dem Sportschützen- und Waffensammlerbereich oder aus dem Jagdbereich.

    Ich benötige diese Waffe weil, ich nur mit dieser Waffe in dem Kaliber jene Disziplin schießen kann, diese Waffe die Sammlung komplettiert oder man eine waffe in einem bestimmten Kaliber für ein bestimmtes Wild benötigt.

    Wie aber begründe ich ein Bedürfnis an einer bestimmten Hunderasse?

    Was haltet Ihr davon?

    Birgit

    Hoppla, was ist denn hier seit heute morgen passiert?

    Vom Halti über Tele via Tensgeräte bei Arzt jetzt zu Ballmaschinen und Taubenwerfen.

    Macht es etwas, das man Euch nach einem halben Tag nicht mehr so recht folgen kann?

    Birgit, die jetzt mal knobeln geht

    Zitat

    Na dann ist die Petition für das Tele ja genau richtig. Damit ist man ungefährlicher unterwegs und schließlich kann es mancher anwenden...

    LG
    das Schnauzermädel

    :gut: und unauffälliger als ein Halti ist es auch.

    und wech,

    Birgit