Ich hab hier noch was: http://dejure.org/gesetze/BGB/840.html
Haftung mehrerer.(1) Sind für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner.
(2) Ist neben demjenigen, welcher nach den §§ 831, 832 zum Ersatz des von einem anderen verursachten Schadens verpflichtet ist, auch der andere für den Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnis zueinander der andere allein, im Falle des § 829 der Aufsichtspflichtige allein verpflichtet.
(3) Ist neben demjenigen, welcher nach den §§ 833 bis 838 zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, ein Dritter für den Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnis zueinander der Dritte allein verpflichtet.
Das Problem m.M.n. ist, dass Monty allein im Garten war. Da könnte man wnn man denn will sagen, dass er da nicht unter Aufsicht stand.
Gegen mein Rechtsempfinden geht es auch. Nur ist die Gesetzgebung leider so.
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