danke steffi und gute besserung.
hier mal die mitteilung des OA wegen den besuchshunden:
Es gibt nach den rechtlichen Bestimmungen keine Hinderungsgründe, dass sogenannte Kampfhunde aus anderen Bundesländern nach Hessen kommen, da es sich hierbei lediglich um Besuchshunde handelt. Eine Sondergenehmigung ist daher nicht erforderlich. Allerdings muss der für erlaubnispflichtige Hunde vorgeschriebenen Leinenzwang einhalten und den Hunden ein kennzeichnungspflichtiges Halsband anlegt werden auf dem Name, Anschrift und Telefonnummer erkennbar sind. Gleichzeitig sollte ein Dokument mitführt werden, auf dem zu erkennen ist, dass die Hunde in ihren Heimatorten ordentlich angemeldet sind (z.B. Hundesteueranmeldung o.ä.). Sie können meine Email gerne an alle TeilnehmerInnen weiterleiten.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, allerdings bin ich erst am Dienstag wieder im Dienst.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Tanja Stößer
Stadt Frankfurt am Main
Die Oberbürgermeisterin
Ordnungsamt - 32.22
Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Tel.: 069/212-43755
Fax: 069/212-37886
E-Mail: [email='demo@stadt-frankfurt.de'][/email]