viele fragen... ich versuch sie mal zu beantworten.
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Es ist ja sowieso erstaunlich. In der Regel werden bei jedem Gesetzentwurf zahlreiche Gutachter gehört. Warum da eigentlich nicht??
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das ist eine sehr gute frage, die ich dir leider nicht beantworten kann; wären nämlich gutachter in form von kynologen, ethologen oder sonstige fachleute befragt worden, hätte man eine einteilung in gefährliche und ungefährliche (wenn es denn gefährliche rassen geben soll, muss es ja auch ungefährliche geben :-) ) nicht stützen können. die wissenschaft sagt zumindest, dass die gefährlichkeit eines hundes kein rassespezifisches problem ist, sondern eben nur auf einzelne hunde zutrifft. dissertationen und studien dazu gibt es genug.
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Ist denn so ein Gesetz eigentlich rechtens? Ich mein das jetzt Ernst z.B. im Hinblick auf die Beißstatistik? Wie lautet eigentlich die Begründung, dass so eine Rasse auf die Liste kommt
das kann man leider so pauschal nicht beantworten... da ja jedes bundesland sein eigenes süppchen bezüglich der gefährlichen hunde kocht, gibt es teils verordnungen, teils gesetze. diese müssen über einen bestimmten zeitraum beobachtet werden (ich glaube 5 jahre) und dann muss eben analysiert werden, ob das gesetz/die verordnung ihren zweck erfüllt oder eben nicht. die beißstatistiken... ja, wie soll man das sagen... jedes bundesland führt die anders. die genaueste gibt es - glaube ich - in NRW.
http://www.umwelt.nrw.de/verbrauchersch…cht_2008_09.pdf
die beißstatistiken geben insoweit keinen aufschluss über die häufigkeit der beißvorfälle , weil eben die population nicht in relation gezogen wird.
in hessen wird die population einer hunderasse z.b. anhand der welpenstatistik des VDH errechnet. der VDH sagt aber selbst, dass nur etwa 30 % der rassehunde unter dem VDH gezüchtet werden. also eine reine milchmädchenrechnung. in hessen wird eine rasse dann gelistet, wenn die beißvorfälle in relation zur population 3 % übersteigt. so ist der rottweiler in 2009 mit auf die liste gekommen. andere hunderassen, die unter 3 % "zugebissen" haben, sind allerdings nicht von der liste entfernt worden (ausser der mastino neapolitano und der mastiff).
in niedersachsen wurde ja erfolgreich gegen die rasseliste geklagt. dort gibt es keine mehr und es kann auch keine mehr eingeführt werden.
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Ich versteh irgendwie den Hintergrund nicht, vielleicht fehlen mir auch die Infos. Aber das, was ich weiß, wäre ungefähr so, wie wenn man im Waffengesetz Messer mit roten Griffen verbieten und welche mit hölzernen und schwarzen Griffen erlauben würde.
das kann man leider auch nicht verstehen. es ist, wie dein beispiel schon sagt, eine reine willkür.
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Versteht Ihr wie ich das meine? Es gibt keine genormte Beißkraftmessung, keinen festgelegten Faktor Reizschwelle. Wie kommt das ganze zu Stande und vor allem: Wenn es jemanden gäbe, der tatsächlich dagegen klagen würde, hielte das Gesetz überhaupt stand???
wegen dem gesetz standhalten... siehe oben "niedersachsen". das ist aber - soweit ich weiß - das einzige bundesland, in dem das geklappt hat.
wir hoffen, dass man in thüringen die politiker davon überzeugen kann, dass eine rasseliste keinen beißvorfall verhindert. rasselisten bringen nur leid und elend mit sich.
hier sind so ziemlich alle urteile, klagen, dissertationen, ergebnisse, beißstatistiken etc. zusammengefasst
http://www.hundegesetze.de/