ZitatAber er muss doch wissen, ob er es dürfte?
Wieso muss er wissen, ob er es verbieten dürfte, wenn er es nie vorhatte?
Jap, das ist das große Problem bei der Frage... Ich meine trotzdem, dass so ein Hundebesuch für begrenzte Zeit (Urlaubsbetreuung usw.) nicht verboten werden kann... Aber ich hab das eben nur so im Hinterkopf und nirgendwo was handfestes. Hab ihm aber schon gesagt er soll im Zweifel mal beim Mieterschutzbund anrufen und nachfragen :)
Danke für den Link!
*Hier* ist ein Fall, wo es um monatliche Hundebetreuung geht, länger und öfter als bei uns. Und mit vereinbarter Extra-Klausel im Mietvertrag... Und selbst da scheint es Chancen zu geben es doch zu dürfen.