Hallo zusammen 
Ich hätt da mal eine Frage zu der ich am Liebsten nen richtigen "Beleg" zum vorweisen als Antwort hätte
Falls ihr mich nicht eh sagt ich hab das falsch im Kopf...
Mein Ex holt sich gerne alle paar Wochen bis Monate (also seit unserer Trennung im September jetzt das zweite mal, wirklich nicht dauernd) über Nacht mal Anjou ab, wenn die Sehnsucht zu groß wird
Er hat eine Vermieterin, die sich ohnehin an allem ziemlich hochzieht und in ihrer Kontrolle auch gerne mal Grenzen überschreitet. So viel nur als Hintergrundinfo... Ich bin als Vermietertochter nämlich auch gern auf Vermieterseite, aber die Dame geht regelmäßig etwas zu weit.
Gestern hat sie dann bei ihm angeschellt, um ihm zu sagen, dass sie die Hundebesuche über Nacht in Zukunft nicht mehr möchte. Mein Ex war natürlich wütend bis geknickt, meinte jetzt direkt das lässt er sich nicht nehmen, schläft zur Not bei seiner Mama dann...
Aber darf sie das denn untersagen?
Von Belästigung anderer Mieter mal abgesehen, dass das nicht geht ist klar. Ich meine ich hätte hier mal irgendwo gelesen, dass Besucher mit Hund eine bestimmte Zeit lang bleiben dürfen. Wie ist das bei nur Hund? Ich hab das alles nur noch ganz schwammig im Kopf...
Helft mir mal bitte, irgendwer weiß da ja sicher was 
Und wie ihr euch denken könnt, müsste man ihr das Ganze eben schon belegen können, wenn es denn erlaubt ist...