Beiträge von momoshorty

    Ich weiß noch, als Du geschrieben hast: "noch ein halbes Jahr und ich gehe für ein Semester nach Thailand"...
    ...es kommt mir vor als wäre es vor vier Wochen gewesen.

    Und genau so schnell wird die Zeit vergehen, wenn Du weg bist. Bei so viel neuen Eindrücken vergeht die Zeit wie im Flug. Und wie Du selbst weißt, die kleine Maus ist bei Deinen Eltern gut aufgehoben und was willst Du mehr?

    Ich wünsch Dir alles Gute für Dein Auslandssemester, nicht jedem wird diese Möglichkeit geboten. :abschied:

    LG Maria

    Zitat

    AEG war auch vorher nicht schlecht. Die deutschen Markengeräte nehmen sich im Endeffekt außer im Preis alle nicht viel.


    Da muß ich Dir und @Yvonne&Bobby leider wiedersprechen. AEG gehört zu Elektrolux, einem schwedischen Konzern und die Waschmaschinen werden seit vielen Jahren in Polen gebaut, ist also auch kein deutsches Markengerät mehr. Dafür wurde das Werk in Nürnberg geschlossen.

    Miele, Siemens und Bosch (dem Siemens Konzern zugehörig) werden heute noch in Deutschlsnd gebaut. Und das hoffentlich noch lange...

    LG Maria

    Nein, wenn Du ca. 400 Euro für einen Ablufttrockner von Siemens anlegst, dann hast Du ein wirklich gutes Gerät mit Elektronik. Da machst Du nichts verkehrt. Für ein Gleichwertiges von Miele mußt Du mindestens 250 Euro mehr anlegen.
    Ich muß jetzt zur Arbeit, aber päter kann ich Dir mal ein paar raussuchen und rüberschicken.

    LG Maria

    Ja, erstmal mußt Du wissen, was für einer, Kondens- od. Ablufttrockner

    Auf jeden Fall würde ich mir an Deiner Stelle ein deutsches Fabrikat zulegen, bzw. einen, der in Deutschland gebaut wird. Ich habe einen von Siemens, der ist schon 12 Jahre alt, aber auch Bosch oder Miele kämen da in Betracht.

    Das neueste auf dem Markt sind wohl Wärmepumpentrockner, die aber m.E. noch zu teuer sind.

    LG Maria

    Generell ist immer im Stadtgebiet Leinenpflicht für große wie kleine Hunde.

    In Telgte, aber auch in den anderen Gemeinden im Kreis Warendorf, besteht keine generelle Leinenpflicht für alle Hunde innerhalb des jeweiligen Stadtgebietes.

    "Aus dem Landeshundegesetz § 2:

    Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen

    1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
    2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
    3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, …."


    Gefährliche Hunde und große Hunde (Gewicht mindestens 20 Kg oder Schulterhöhe mindestens 40 cm) sind gemäß § 5 und § 11 Landeshundegesetz innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen.

    Manche Gemeinden sind der Auffassung, dass sich aus diesen Paragraphen ein generelles Anleingebot ableiten läst. Mit der Auffassung stehen die Gemeinden allerdings allein auf weiter Flur.

    Das OLG Hamm hat bereits im Jahr 2001 (Aktenzeichen 5 Ss OWI 1225/00) wie folgt entschieden:

    "Eine Regelung, wonach ohne Rücksicht auf Art und Größe der Hunderassen für das gesamte Gemeindegebiet ohne zeitliche Ausnahme ein genereller Leinenzwang besteht, ist jedoch unverhältnismäßig und damit, als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot, unzulässig."

    Ein generelles Anleingebot ist nur dann zulässig, wenn eine Gemeinde ausreichende Freilaufflächen einrichtet, welche in Telgte jedoch nicht bestehen.

    Aus diesem Sachverhalt kann man ableiten, dass ich einen Hund unter 20 Kg oder 40 cm, der nicht als gefährlich angesehen wird, in einer reinen Wohnstraße unangeleint führen darf.

    Berücksichtigen muss man allerdings auch § 28 der StVO:

    "Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. ..."

    Das "ausreichend einwirken können" wird oft als Anleingebot ausgelegt. Steht mein Hund fest in der Unterordnung, kann ich auf diesen ausreichend einwirken und eine Leine ist nicht erforderlich.


    Nun noch ein Blick über die Gemeindegrenze hinaus!

    Grundsätzlich darf ich meinen Hund auf Wegen außerhalb der Gemeindegrenzen unangeleint führen. Zwar sehen dies Jäger oft anders, aber solange sich mein Hund auf dem Weg und in meinem Einwirkungsbereich aufhält, darf dieser erstmal unangeleint geführt werden. Natürlich darf ein Hund abseits der Wege nur angeleint geführt werden.

    Nun die Besonderheit für den Kreis Warendorf!

    Die untere Landschaftsbehörde beim Kreis Warendorf hat per Erlass (Landschaftsplan) festgelegt, dass Hunde in allen ausgewiesenen Naturschutzgebieten im Kreis Warendorf nur angeleint geführt werden dürfen. Allerdings gibt es durchaus Naturschutzgebiete, in denen der Freilauf von Hunden geduldet wird, solange es keine vermehrten Beschwerden gibt!

    Die zu beachtenden Bestimmungen und Gesetze sind vielen Hundehaltern nicht geläufig,
    daher ist es sinnvoll, diese hier anzuführen.

    Grundsätzlich sollte ein Hundehalter seinen Hund anleinen, wenn es die Situation erfordert.
    Die Einschätzung einer Situation sollte jedem Hundehalter möglich sein. Ein Hundehalter, der nach diesem Grundsatz handelt, kann viele Konfliktsituation vermeiden!

    Das dies in der Praxis anders ansieht, kann man regelmäßig in der Tagespresse nachlesen.
    Es liegt an den Hundehaltern ihren Beitrag zu einer Verbesserung der Situation zu leisten.

    Auf der anderen Seite sind jedoch die Nichthundehalter, welche ebenfalls zu Konflikten beitragen. Zwar wird aus diesen Reihen Rücksichtnahme eingefordert, jedoch fehlt die Bereitschaft selbst Rücksichtnahme zu praktizieren. Lege ich meinen Hund neben mir ab, um Jogger oder Radfahrer passieren zu lassen, so ist dies kein „Freifahrtschein“. Oft wird die Lauf- oder fahrgeschwindigkeit nicht reduziert und es wird kein Abstand eingehalten. Dies kann ich aber, im Rahmen einer gegenseitigen Rücksichtnahme, erwarten.


    LG

    AG-Hund

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    Hab ich soeben gefunden.
    Bei uns in Telgte ist es so, daß die Stadt keine bzw. zu wenig Freiflächen für Hunde ausgewiesen hat, also... :gut:
    Gut für den Hundehalter und Pech für die Stadt.

    Schau doch mal, vielleicht ist es bei Euch auch so, dann kannste Dir die 25 Euro auch sparen. :lol:

    LG Maria

    LG Maria[/u]