ZitatAlles anzeigenMal ne ganz blöde Frage: ist es innerhalb einer Wohnungsgesellschaft, die dasselbe Gebäude betrifft, üblich, dass für die einzelnen Wohnungen unterschiedliche Regelungen bestehen?
Wohnung 1 - 3, Hund verboten, Wohnung 4 Hund erlaubt, Wohnung 5-9 verboten usw??Oder ist es so, dass die Wohnungsgesellschaft Hundehaltung erlaubt, aber z.B. eine Obergrenze der Hunde für den Wohnblock festlegt?
Wie dem auch sei, diese Dinge könnte man evtl. bei den anderen Mietern erfragen..
Wenn ich ehrlich sein soll, ich hab nie gefragt ob wir einen Hund halten dürfen oder nicht. Meinem Vermieter gehören drei Wohnungen hier im Haus und in einer davon wohnt ein Hund - damit bin ich davon ausgegangen, dass wir auch einen Hund halten dürfen.
Dazu kommen die anderen Wohnungseigentümer und die Beschlüsse der Eigentümerversammlung: es gibt noch einen Hund im Haus, also steht die Eigentümergemeinschaft der Hundehaltung offen gegenüber.
Hab ich da nen Fehler in meiner Denkweise? Keine Ahnung....
Da es sich bei dir um eine Eigentumswohnung handelt, liegt der Fall ja ganz anders. Hier darf der vermietende Eigentümer ja nicht machen was er will, sondern muss sich an die Gemeinschaftsordung und die Beschlüsse halten.
Es gibt durchaus Eigentümergemeinschaften die die Hundezahl begrenzen oder Neuanschaffungen ausschließen. Hierzu gibt es sehr unterschiedliche Urteile. Meist sind die Gerichte der Auffassung das ein Ausschluss der Hundehaltung nicht mehrheitlich beschlossen werden kann sondern nur über eine Änderung der Gemeinschaftordung laufen kann. Da aber hierfür alle Eigentümer zustimmen müssen (was schwierig ist) und eine solche Grundbuchänderung (hier wird die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung geführt) Geld kostet, kommt das sehr selten vor.
Hausordnungen in denen die Hundehaltung verboten ist, sind nicht verbindlich. Versammlungsbeschlüsse die die Hundehaltung verbieten können binnen Monatsfrist von jedem Eigentümer angefochten werden.