Jetzt ehrlich ich kenne mehrere Hunde wo ich denke das anspringen ist gefährlich.
Ein Riesen Hund
Das "Riese" relativiert sich, wenn die angesprungene Person ein Kind ist.
Aus den Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz:
Ein Anspringen in gefahrdrohender Weise liegt vor, wenn durch das Anspringen bei verständiger Betrachtung und Würdigung aller Einzelfallumstände die Gefährdung eines Menschen zu befürchten war. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn Hunde Kinder oder ältere Menschen unkontrolliert derart anspringen, dass diese umfallen oder umzufallen drohen. Der Tatbestand ist nicht erfüllt, wenn Hunde z.B. auf Menschen zulaufen, um diese erkennbar harmlos zu begrüßen oder zu beschnuppern.
(Hervorhebung durch mich)