Beiträge von Kati85

    Es kommt immer auf die Situation an.

    Häufig sind andere Hundehalter erstaunt das ich mit zwei nicht pöbelnden Schäferhunden an denen vorbei gehe während der eigene Hund sich aufhängt. Ja mit denen rede ich manchmal und erkläre wie das geht.

    Häufigster Diskussionspunkt ist allerdings wenn die Leute feststellen das beide Hunde unkastriert sind und sich fragen warum ich mir das antue wenn ich doch garkeine Welpen willl. Da kommt es manchmal auch vor das ich einfach weiter gehe denn das muss ich nicht immer erklären.

    Passieren kann das schon. Dazu eine kleine Erzählung unserer Hundetrainerin.

    Besagte Trainerin hat einen Mann dieser hatte eine Zecke am Arm. Er wollte das sie diese entfernt. Das war ihr aber zu heikel. Beim Hund kein Problem aber beim Mann der dann meckert das evtl der Kopf drin bleibt niemals.
    Also auf zum Krankenhaus. Dort das Problem gezeigt.
    Die eifrige Schwester greift zum Ätherl tränkt damit eine Kompresse und drückt diese auf die Zecke.
    Und weg war die Zecke hat sich in den Arm verzogen.
    Onkel Doc musste sie dann mit Skalpell und Pinzette wieder rausholen.

    Also ganz so ungewöhnlich ist das nicht.

    Erstmal alles gute für deinen Hund und eine schnelle Genesung!

    Es ist nicht soo ungewöhnlich das Hunde mal in eine Beißerei geraten. Das kann immer passieren. Das es nun passiert ist ist nicht schön. Du solltest aber auf dich selber achten und versuchen nicht die Gedanken zu haben "oh nein ein anderer Hund ich weiche lieber aus nicht das etwas passiert" denn dieser Gedanke, wenn auch nicht ausgesprochen, überträgt sich auf deinen Hund!
    Damit provozierst du dann unbewusst das Verhalten "ooh ein anderer Hund Frauchen wird nervös dann mache ich mal den Macker".

    Und in der Woche Schonzeit würde ich einfach mal nichts machen außer spazieren gehen. Das bringt den Hund nicht um und die Ruhe ist wichtig für die Genesung.

    Kopf hoch das wird schon wieder!

    Habe das hier dazu gefunden....

    "Es gibt den Begriff "Öffentlichkeitscharakter". Ich weiß nicht ob der in der Rechtssprechung verankert ist. Aber z.B. in den Gutachten der Sachverständigen bezüglich der "Gefährlichkeit" eines Hunden und der Beurteilung der Situation, nachdem er jemanden gebissen hat, wird dieser Begriff häufig verwendet. Und da spielt es u.a. eine Rolle, wie gut ein Grundstück oder eine Wohnung gesichert ist gegen das unerwünschte Betreten durch "Unbefugte".

    Unter diesem Gesichstpunkt ist es etwas anderes, wenn ich problemlos über einen niedrigen Vorgartenzaun steigen kann, der allgemein nur als eine optische Begrenzung gewertet wird, oder ob ich mich extrem anstrengen muß, um z.B. einen 1,80 m hohen Zaun oder Sichtschutz zu überklettern (was ohne eine Leiter o.ä. gar nicht geht). Eine Gartentüre, welches mittels Griff von außen nicht zu öffnen ist, aber wo ich von außen durch oder über das Gitter fassen kann, um dann mit dem von innen steckenden Schlüssel aufzuschließen, wird anders gewertet als eine Gartentüre, die nicht von außen zu öffnen ist usw.

    Dann spielt natürlich die Schwere der Verletzung noch eine Rolle, wenn jemand bei mir eindringt und von meinem Hund gestellt und gebissen wird. Besitzt mein Grundstück einen sog. Öffentlichkeitscharakter, wird ein blauer Fleck genau so gewertet wie wenn mein Hund die Person z.B. auf der Straße belästig und verletzt hätte. Ein blauer Fleck an jemandem, der sich massiv anstrengen mußte, um unbefugt mein gut gegen "Unbefugte" gesichertes Grundstück zu betreten, verläuft hingegen eher im Sande. Vor allem wenn er mein Grundstück betreten wollte, um eine Straftat zu begehen. Ein abgebissener Arm ist in der selben Situation aber wieder etwas völlig anderes. Für die Haltung eines Hundes, der zu solch einer Handlung neigt, war das Grundstück dann nicht gut genug gesichert!"

    Quelle: http://www.recht.de/phpbb/viewtopi…d79a34&start=15