Bleiben wir doch mal bei dem Beispiel mit dem Hund vor dem Geschäft:
Ich binde meinen Hund vor einem Laden an. Das ist ein normaler Vorgang, zigtausend HH tun das tägl., es entspricht der ganz normalen Lebensführung.
Wenn sich der Hund nun losreißt oder losgebunden wird, dann ist das von mir nur dann zu verantworten, wenn ich meinen Hund an einer offensichtlich zu schwachen Leine angebunden habe oder ich wissen musste, dass der Hund losgebunden wird, weil es bereits in der Vergangenheit passiert ist. Nur in letzten Fällen handle ich grob Fahrlässig. Aber auch das ist eben versichert, denn der Sinn einer Haftpflichtversicherung liegt eben auch in der Absicherung der groben Fahrlässigkeit.
Nehmen wir ein anderes Beispiel:
Ich fahre mit dem Auto und rauche. Meine Zigarette fällt in den Fußraum und ich fange an sie zu suchen. DAS ist grob fahrlässig!
Weil ich so abgelenkt bin, übersehe ich eine rote Ampel und fahre auf ein dort stehendes Fahrzeug auf.
Meine Haftpflichtversicherung wird den Schaden am Auto, auf das ich aufgefahren bin, ersetzen, sie deckt auch die grobe Fahrlässigkeit ab.
Meine Vollkasko wird dagegen den Schaden an meinem Fahrzeug nicht ersetzen, da ich diesen Schaden grob fahrlässig verursacht habe. Anders als bei der Haftpflichtversicherung ist hier die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
LG
das Schnauzermädel