Genügend Richter gehen bei der Bewertung einer BH nicht mehr unbedingt von der Art der vorgelegten Leistungsurkunde aus, sondern wollen eine Prüfung sehen, wie sie in der Prüfungsordnung beschrieben wird.
Und da wird die Ausführung des Unterordnungsteils der BH analog zu Abteilung B VPG beschrieben.
Wie sinnvoll das für Teams ist, die keinen weiteren oder einen anderen Sport betreiben möchten, steht auf einem anderen Blatt. Aber die Regeln sind eindeutig.
LG
das Schnauzermädel