Wobei es ja auch arg schwer ist, für die Richter.
Theoretisch sieht eine perfekte BH aus wie eine perfekte Obi3 oder eine perfekte VPG3.
Jetzt müssen für jede Prüfungsstufe niedriger Abstufungen her, die dem Ausbildungsstand entsprechend "perfekt" sind.
Und dann kommt dadrunter noch die BH, die auch noch entsprechend ihrer Stellung als Eingangsprüfung behandelt werden soll.
Wie man das aber nun abstuft und behandelt, das muss ein Richter irgendwie selbst herausbekommen. In seiner Anwärterzeit gibt es noch die Besprechungen und den Vergleich mit er fahrenen Kollegen, aber danach muss eine eigene Linie her, die wird meist definiert durch das eigene Verständnis der PO und den individuellen Charakter.
Wenn man bedenkt, dass die Halsbandfrage zur BH eigentlich geregelt ist und dann sieht, was dabei herauskommt... Ich nehme mal meinen Verband, unsere Handvoll Richter ist sich einig, dass in der PO das Kettenhalsband steht. Jetzt steht zwar bei der BH handelsübliches, tierschutzgerechtes Halsband oder Geschirr, aber das heißt für unsere Richter nur, dass eben ein Geschirr oder eben ein handelsübliches, tierschutzgerechtes Halsband, das an anderer Stelle genauer beschrieben und als Kette definiert wird, erlaubt ist. In anderen Verbänden geht auch Nylon oder Leder.
So bekommt man eine Vorstellung wie individuell verschieden die Auslegung der PO ist.
LG
das Schnauzermädel