Beiträge von schnauzermädel

    Hallo!

    Einfach gesagt: Ein sicherer Befund bei einer Kotprobe ist ein positiver Befund ;) .
    Ist der Befund negativ, dann kann trotzdem ein Befall vorliegen, aber die Würmer haben grade in diesen Tagen keine Eier abgelegt.
    Giardien könne grade in der Galle "ruhen", dann hat das Tier keine Beschwerden und der Befund ist negativ.
    Wenn man den einzelnen Proben etwas Wasser zufügt, damit sie nicht eintrocknen und sie im Kühlschrank lagert, dann ist die Untersuchung problemlos möglich.

    Hier mal ein guter Überblick zu Kotuntersuchungen auf Würmer: http://www.esccap.org/index.php/fuse…ikleitfaden.pdf

    LG
    das Schnauzermädel

    Ähm, konnte man wohl mal aufhören auf der TE herumzuhacken!

    Sicherlich hätte sie sich vor der Übernahme des Hundes informieren müssen, sicherlich hätte sie den Hund sofort anmelden müssen.
    Klar, das alles steht außer Frage.

    Aber: Sie hat jetzt den Salat und muss die Suppe auslöffeln.
    Immerhin hat sie die Bereitschaft, jetzt einiges durchzustehen und vielleicht zu verlieren.

    Mit 21 sieht man manches evtl. noch zu einfach, lebt evtl. einfach in den Tag hinein und schwupps sind 7 Monate vorbei.
    Das ist weder besonders erwachsen noch besonders vernünftig, aber es passiert eben mal.
    Jetzt muss sie eben an dem Ärger, den sie sich eingebrockt hat, wachsen und Erfahrungen sammeln.

    Jetzt kritisieren bringt weder der TE, noch dem Hund irgendetwas. Sie kann ihr Verhalten nicht mehr rückwirkend ändern. Sie kann jetzt zu ihren Fehlern stehen. Und das tut sie. Sie hätte genauso gut den Hund ins TH bringen können und sich was unkompliziertes neues ins Haus holen. DAS wäre dann wirklich eine Sauerei!

    Beruhigende Grüße
    das Schnauzermädel

    Wenn ALLES andere ausprobiert wurde, Bioresonanz ist eine Möglichkeit, die vorher angewendet werden sollte, also wenn wirklich nur noch Einschläfern bliebe,
    dann würde ich die Rezeptur von Köber versuchen.
    Die Futterzusammensetzung ist eigentlich nicht für Allergiker geeignet, die Kräuter sind auch nichts so besonderes, aber erstaunlicherweise funktioniert es bei manchen Hunden.

    LG
    das Schnauzermädel

    Snoop

    Es war damals in NRW gewünscht, dass die Hunde der Anlage 1, und das betrifft eben auch Mischlinge, aussterben.
    Die zum Zeitpunkt der Verordnungsgebung gehaltenen Hunde dürfen weiterhin gehalten werden, wenn die Besitzer die Auflagen erfüllen.
    Wer in einem anderen Bundesland legal einen Anlage 1-Hund hält, darf mit diesem Hund nach NRW ziehen, wenn er die Auflagen erfüllt.

    Aber man darf keinen dieser Hunde kaufen oder verkaufen. Man darf so einen Hund nur aus einer Tierschutzeinrichtung übernehmen, wobei manche Gemeinden die Übernahme aus THs anderer Bundesländer verbieten, weil man ja in den örtlichen Einrichtungen genügend Auswahl hat :???: . Meist klappt es auch einen Hund von Privat zu übernehmen, wenn dieser Hund ordnungsgemäß angemeldet ist, der bisherige Besitzer glaubhaft darlegen kann, dass der Hund sonst ins TH muss und man sämtlichen Schriftkram mit dem Amt VOR der Übernahme regelt. Aber auch dieses Verhalten ist bereits ein Entgegenkommen, weil das Landeshundegesetz diesen Fall nicht vorsieht.
    Ziel ist es leider eindeutig, dass diese Hunde in NRW in einigen Jahren nicht mehr vorkommen :kopfwand: .

    LG
    das Schnauzermädel

    Ach das ist soooo schön!

    Und die ganzen Jogger und Radfahrer sind auch kältescheu :D .

    Ich liebe die Matschzeit:
    -Mein Rüde kann viel mehr ohne Leine laufen.
    -Auf dem Hundeplatz hat man viel Zeit für Feinarbeit.
    -Kein Ignorant lässt seinen Hund quer über den Acker in meinen Hund rennen, der grade eine Fährte ausarbeitet.

    Wenn es doch fast immer so schön wäre :roll: .

    Matschbeschmierte Grüße
    das Schnauzermädel mit den Schmutzhunden

    Quatsch!

    Du hast Larelia ordentlich Mut gemacht und das ist das Wichtigste!
    Rechtlich ist das ganze ja bereits klar, sie hat einen der besten Anwälte zu dem Thema kennengelernt und muss jetzt kämpfen. Dazu braucht man Mut, also alles bestens :D .

    Diese ganzen Verordnungen sind so unterschiedlich und unsinnig, da kann man mal den Faden verlieren.
    Zumal wir in NRW Anlage 1, Anlage 2, "echte gefährliche Hunde" und große Hunde haben :kopfwand: . Das ist ja nun einzigartig und man hat das ganze idealerweise ausgedruckt vor sich, damit man nicht falsch interpretiert :irre: . Dann hilft es enorm die zugehörige Verwaltungsvorschrift und die Durchführungsbestimmungen zu kennen...
    Ich könnte gut damit leben, wenn die Regelungen für die "großen Hunde" für alle gelten würden und man dann eben noch die "echt gefährlichen" hätte und Anlage 1+2 würden wegfallen. Weil Versicherung, Kennzeichnung und Sachkunde machen genauso Sinn, wie der Leinenzwang in bebauten Ortsteilen - ganz unabhängig von Größe und Gewicht des Hundes. Auffällige Hunde zu begutachten und evtl. mit Leinen- oder Maulkorbzwang zu versehen, ist auch nicht falsch. Aber diese unseligen Rasselisten :kopfwand: .

    LG
    das Schnauzermädel

    Paraffinöl aus der Apotheke :D .

    Das wird nicht verdaut und macht den Kot geschmeidig.

    Mittlerweile gibt es Warnungen zu Paraffinöl und oraler Einnahme, die Betreffen aber nicht die Veträglichkeit sondern die Gefahr des Erstickens, wenn das Öl in die Lunge gelangt.
    Diese Gefahr besteht aber nicht, wenn man das Öl einige Zeit vorher der Ration beimischt und es Zeit zum Einziehen hat.
    Damit sollte der arme Kerl es etwas leichter haben.

    Dieser Chip wirkt zwar sehr gut verkleinernd auf die Prostata, trotzdem sollte nochmals eine gründliche Untersuchung erfolgen. Wenn die Prostata nicht geschrumpft ist, muss man weitergehend behandeln.

    LG
    das Schnauzermädel

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    Du hast dir wirklich sehr viel Mühe gegeben, aber du wirfst die Voraussetzungen zum Halten der Hunde der verschiedenen Kategorien durcheinander.

    Um einen Hund der Anlage 1 in NRW neu anschaffen zu können, muss man ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das geht aber für Privatpersonen nur bei der Übernahme eines solchen Hundes aus einem Tierheim, oder ausnahmsweise als Privatübernahme, die das Amt vorher genehmigen muss.

    Außerdem fehlt der Nachweis der Sachkundebescheinigung eines Amtsveterinärs.
    Die erforderliche Zuverlässigkeit muss durch ein polizeiliches Führungszeugnis Belegart O nachgewiesen werden.
    Ein Mix mit einem Anlege 1- Hund gilt als Anlage 1 und bleibt erlaubnispflichtig.
    Große Hunde müssen in NRW innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile immer angeleint geführt werden, daran ändert auch eine Befreiung nichts.
    Also bitte das Gesetz nicht so zergliedern, dass es passen könnte. Das hilft keinem weiter ;) .

    Für die TE heißt es leider wirklich, dass sie auf den guten Willen der Mitarbeiter angewiesen ist, weil das Landeshundegesetz diesen Fall als nicht genehmigungsfähig regelt.
    Hier ist es günstiger alle nötigen Voraussetzungen zu schaffen und dann die im Tierheim entstehenden Kosten und den Tierschutzgedanken, wegen schlechter Vermittlungschancen, anzuführen.

    LG
    das Schnauzermädel[/b]