Meist wird der Test vom normalen TA für die BH anerkannt, der vom Amtsvet wird auf jeden Fall akzeptiert.
Das Problem ist der Wortlaut der PO, "den amtlichen Nachweis der Sachkunde", da ist die Bescheinung vom Amtvet auf jeden Fall mit gemeint. Bei der Bescheinigung vom TA scheiden sich die Geister, denn die ist nicht amtlich, aber eigentlich ja doch, denn wenn du das Ding dem ordnungsamt vorgelegt hast, dann halten die dich ja für sachkundig. Da kommt es auf den Richter an.
LG
das Schnauzermädel