Da lobe ich mir die PH-Prüfungen in den Niederlanden, da trägt der Hund bis auf den Teil mit der Leinenführigkeit nicht einmal ein Halsband.
Bei der BH beisst man bei manchem Richter ohne Kettenhalsband auf Granit.
Es ist zwar eine handelsübliches, tierschutzgerechtes HB erwähnt, das nicht auf Zug gestellt sein darf, aber es ist keine genauere Beschreibung gegeben. Da der Richterleitfaden auch nicht mehr hergibt, kann er sich auf en Standpunkt stellen.
Bei reinen VPG-Richtern ist das nicht selten.
Aber es ist eben auch egal, was der Hund um den Hals hat, weil man eh nicht daran zieht.
Eine normale Kette ist auch nicht schmaler als ein rundgenähtes Lederhalsband zumindest ab einer gewissen Hundegröße.
Für machen Kleinhund ist ein Kettenhalsband in geeigneter Größe kaum aufzutreiben, außerdem ist es dann so schmal, dass es wirklich nie straff werden darf.
LG
das Schnauzermädel
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das Schnauzermädel