Hallo Christine,
du hast grundsätzlich recht.
Es gibt "legal" mehrere Möglichkeiten den Hund im Auto zu transportieren.
Der Gesetzgeber schreibt vor, daß Ladung (und als das wird der Hund angesehen, da als Sache deklariert) gesichert sein muß. So wie man z.B. auch einen Großeinkauf oder die Bierkisten sichern sollte (wird meistens nicht gemacht). Die Sicherung bezieht sich hierbei weniger auf die Sicherheit des Hundes, sondern vielmehr auf die Sicherheit der Insassen (herumfliegen von Teilen bei Vollbremsung oder Aufprall).
Ein Anschnallen auf dem Rücksitz, wobei der Hund relativ wenig Freiraum haben darf, reicht dem Gesetzgeber aus Der Transport im Kofferraum ist zulässig, wenn der Hund daran gehindert wird, nach vorne in den Fahrgastraum zu gelangen, also Gitter/Netz oder anschnallen. Beim Transport im Kofferraum ist ferner darauf zu achten, daß für den Hund zwar ausreichend Platz vorhanden ist, er jedoch nicht umhergeschleudert werden kann.
Ein Transport im Fußraum der Beifahrerseite ist ebenfalls zulässig, wenn der Hund sicher da gehalten werden kann, also auch anschnallen oder durch Beifahrer. Ist z.B. eine Lösung wenn man mit dem Taxi unterwegs ist oder sonst als Beifahrer in einem fremden Auto.
Ein Mitführen des Hundes auf dem Schoß, ob angeschnallt oder nicht oder in einer Box, ist nicht zulässig und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Soweit das rechtliche wie es mir bekannt ist, wo man seinen Hund transportiert wird letzdlich jedem selbst überlassen bleiben. Eine 100%ige Sicherheit für den Hund wird es nie geben.
Schönen Tag noch