Zitat
das problem ist halt, das unser vermieter mir heute gesagt hat, wenn unsere hündin ihn noch einmal "anfallen" sollte, dann muss der hund weg. wenn wir sie dann nicht abgeben wird uns die wohnung gekündigt. deswegen ist wirklich handlungsbedarf.
Erster Schritt: Den Hund nicht mehr mit an die Tür lassen, Du gehst erst an die Tür wenn der Hund sich beruhigt hat.
Zweiter Schritt: Sämtliche Besucher, ob männlich oder weiblich, werden nur von dir begrüßt, der Hund darf nicht zu den Besuchern. Sollte er es wagen, dreht sich der Besucher um und geht.
Dritter Schritt: An die Tür gehts nur mit Leine. Versucht der Hund "auf jemanden loszugehen" wird er wortlos mit der Leine zurückgezogen.
Problem Glastür:
Wenn ihr den Hund allein zurücklasst, räumlich einschränken. Kein Blick nach außen; einen Raum wählen von dem aus er keinen Kontrollblick hat. Beim Verlassen der Wohnung (egal aus welchem Grund) beim Hund nicht verabschieden, beim Zurückkommen keine Begrüßung.
Viel Erfolg
und schönen Tag noch