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Danke für die ausführliche Aufklärung.
Aber sag mal...
...das hat der Fahrer in meinem Beispiel ja z.B. gar nicht gemacht?! Er ist in seinem Auto geblieben. Von Sicherung keine Spur... Rein theoretisch hätte mich ja nochmal jemand z.B, aus der Gegenrichtung überfahren können, weil er nicht mal ein Warndreieck aufgestellt hat?
LG, Sub.
Dafür könnte er u.U. tatsächlich belangt werden.
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>>Die Hilfeleistung muß nach dem Wissenstand und dem Können des Hilfeleistenden entsprechen.<<
Ich gehe mal davon aus, dass viele, die zufällig am Unfallort sind, eben nur ein Telefon bedienen können.
Dann dürfte er kein Auto fahren dürfen. In Deutschland ist zumindest "Die Sofortmaßnahme am Unfallort" zwingend vorgeschrieben. Da ist etwas mehr drin, als nur Telefon bedienen.
Allerdings ist es keine Pflicht diesen Lehrgang zu wiederholen.
Und nochwas, Alina_: Bei der HLW ist es die Regel, daß Rippen gebrochen werden, es sei den das Unfallopfer ist noch relativ jung.
Schönen Tag noch