Beiträge von QuoVadis

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    ist es doch besser, als wenn mein Gegenüber mir hinterher sagt "hey, warum hast Du mir das denn vorher nicht gesagt? Das wusste ich nicht!".


    Warum dann nicht mit dem Zusatz von allen Ausnahmen?
    Das geht mir so gegen den Strich, hier wird immer nur auf das Verbot hingewiesen, und als Ausnahme taucht immer nur die medizinische Indikation auf!
    Und bei den vielen Ups Würfen heißt es dann: "Ich hätte sie kastrieren lassen, aber mir wurde gesagt, es sei verboten!"
    Wenn Information, dann doch bitte vollständig, und nicht nur das, was ins jeweilige Weltbild passt!

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    Unsere Gesetzgebung muss davon ausgehen, was bei verantwortlichem Handeln möglich ist.


    Deshalb wohl auch der Absatz 5.

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    Zurück zum Thema:
    in meinen Augen sind solche Diskussionen überhaupt nicht dafür da, herauszufinden, wer recht hat, oder gar wer der "bessere" Hundehalter ist. Wenn ich eine Frage habe und ins Forum stelle/ mit Freunden diskutiere/ usw., will ich möglichst viele Sichtweisen kennenlernen, darüber diskutieren, hinterfragen, abwägen.


    Warum dann der pauschale Hinweis auf das TschG "Kastrationen sind verboten!" ?

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    Ich versteh nicht, warum meistens alles ok ist und sie dann aber wieder ein anderes Mal so verängstigt ist?!


    Kann mit bestimmten Gerüchen zu tun haben.
    Meinem Herder sehe ich immer ganz genau an, wenn dort, wo er schnüffelt, Raubwild(Marder, Iltis, o.ä.) war. Dann gehen die Nackenhaare hoch und er knurrt beim Schnüffeln.

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    Bei manchen Menschen und Hunden fängt sie an zu bellen, aber nicht bei allen


    Dann eben bei allen, vorbeugend, vorher eingreifen!
    Schau mal hier: https://www.dogforum.de/zeigen-und-benennen-t128830.html

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    Das sehe ich im Falle von Katzen z.B. völlig ein, weil ich Freigänger einfach nicht kontrollieren kann. Meine Hunde dagegen kann ich sehr wohl kontrollieren, und damit eine ungewollte Trächtigkeit verhindern, deswegen greift dieser Satz in meinen Augen bei Hunden nicht. Ist aber auch nur mein Rechtsverständnis als Laie.


    Und wo kommen dann die ganzen Ups- Würfe her?
    Kenne ich auch leider aus meinem Bekanntenkreis, das viele Leute mitnichten in der Lage sind, die Hunde in der Hitze zu kontrollieren!

    Ein seriöser Züchter und auch die Tierheime werden Dir nur einen Hund überlassen, wenn Dein Vater die Verantwortung übernimmt!
    Außerdem ist eine Hundeallergie meistens gegen Speichel und Hautschuppen, und die sondert jeder Hund ab, gibt also keine "antiallergene" Hunde.
    Bei einem Bologneser vom vernünftigen Züchter mußt Du mit ca. € 800.- rechnen.
    Was ist mit dem Hund, wenn Du Klausuren schreiben mußt, oder mit Freunden ins Schwimmbad willst, oder einen Freund hast, oder, oder?

    Kontrolle aus Unsicherheit!
    In seinen Augen habt Ihr keine Kontrolle über die Situation, also fühlt er sich gezwungen, diese Kontrolle auszuüben, was ihm aber wegen seiner Unsicherheit nicht gelingt. Das macht Stress!

    Stimmt nicht! Siehe Absatz 5.


    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschg/gesamt.pdf

    Wenn der Geschädigte an der Beißerei mitschuldig ist so hängt nach §254 BGB die Verpflichtung zum Schadenersatz davon ab, in wieweit der Schaden mehr von dem einen oder dem anderen verursacht wurde.
    Bei einer Schadensersatzforderung wird z.B. berücksichtigt ob der Geschädigte seinen Hund unangeleint laufen ließ. In den meisten Fällen führt es zur Teilung des Verschuldens, da nicht eindeutig zu klären ist, wer die Beißerei begonnen hat.

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    § 254 Mitverschulden

    (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
    (2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.


    Quelle:http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__254.html