Zitat
Nimm dir einen Anwalt und erkenne erstmal gar nix an. Anwälte trommeln ja ganz gerne mal. Klingt für mich, als wäre sie scharf auf Schmerzensgeld. Du hast ja deinen Vater als Zeugen, daß dein Hund nix gemacht hat.
Hi, du brauchst keinen Anwalt, du hast bestimmt eine Tierhalter Haftpflicht Versicherung. Denen schickst du das Schreiben /Kopie. Die THV übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Schließlich müßten die sonst zahlen. Wenn du Fragen hast, ruf deine Versicherung an, dafür sind die da.
Nur zum Prozedere.
Man kann zivilrechtlich über den Anwalt vorgehen, dann geht es meistens um Schmerzensgeld. Das und alle anfallenden Kosten zahlt deine THV, so sie muß, also die Ansprüche gerechtfertigt sind.
Man kann strafrechtlich über die Polizei vorgehen, das wäre eine Anzeige wegen Körperverletzung, der ein Wesenstest folgen kann.
Also so lange du keine Schreiben von der Polizei bekommst, kann alles deine THV regeln.