Beiträge von Wildner

    Zitat


    Hilfe so kompliziert alles :headbash: Ich hab am Samstag nen Fotokurs.... Ich hoffe die können mir da ganz viel zeigen.


    Och nö, ist etwas Grundwissen und dann passt das schon. Ich wünsch dir viel Spaß beim Fotokurs und denk dran, das wichtigste beim Foto ist gar nicht mal die Technik, sondern der Mensch, der das Motiv auswählt.

    Ich kenn mich zwar etwas mit der Technik aus, aber in der Motivwahl ist mir meine Frau über, weswegen auch die meisten Fotos die ich hier einstelle gar nicht von mir sind, ich geb bloß damit an :headbash:

    LG Jan

    Tiefenschärfe erreicht man mit einer ganz kleinen Blende (also große Blendenzahl).

    Wenn ich keine Tiefenschärfe haben möchte, also einen verschwommenen Hintergrund, dann muß die Blende weit offen sein, also dann kleine Blendenzahl einstellen.

    Muß natürlich mit der Belichtungszeit wieder ausgeglichen werden, damit die Aufnahme richtig belichtet wird.

    LG Jan

    Ok Elke, es ist schon besser wenn man zitiert, daß man die Quelle angibt. Damit sind wir also genau so weit wie vorher, Charlisle ich würd dir gern helfen, aber einige behaupten mit 14, nur kann keiner sagen woher das kommt? Ist denn hier keiner der sich mit sowas auskennt?

    Und dude81, eigene Haftpflicht muß nicht sein, es ist wichtig daß die Besitzer eine Haftpflicht für den Hund haben, die auch Gassigänger (Fremdpersonen die den Hund führen) mit einschließt. Darauf sollte geachtet werden.

    Weil wenn Charlisle was kaputt macht sind ja eh die Eltern für zuständig und dafür ist auch deren Haftpflichtversicherung. Der fremde Hund wird da nicht mit versichert.

    LG Jan

    Ich bin ja nun kein studierter Gesetzeshüter oder so etwas, aber:

    In dem genannten § 11 geht es darum, daß die gewerbliche Zucht, das Halten von Tieren und der Handel mit Tieren einer Erlaubnis bedürfen. Der §11c ist zwar richtig genannt, aber er ist eben ein Unterpunkt von 11 und damit ist als "Abgabe" die Übereignung zu verstehen.

    Der Wortlaut von §17 ist falsch zitiert, im Gesetz steht was anderes.

    Quelle:
    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschg/gesamt.pdf

    Im Tierschutzgesetz steht nämlich nix zum Gassigehen. Deshalb meine Frage, wo die Information mit den 14 Jahren eigentlich herkommt.

    LG Jan

    Zitat

    Der würde mir auch reichen, hauptsache Hund.
    :gott:


    Ach Charlisle, ihr seid so eine liebenswerte Familie und ich denke mal du wirst hier irgendwann wieder mit einem eigenen Hund erscheinen :smile:

    Zu deinem Vorhaben:
    Da du die Sache nicht gewerblich betreiben willst, sondern als reines Privatvergnügen, würde wahrscheinlich niemand etwas sagen, wenn du "altersgerechte" Hunde an der Leine hast. Sprich ich würde alle großen Rassen und natürlich Listis ausklammern.
    Wo diese Bestimmung mit dem Alter ab 14 herkommt weiß ich nicht. Vielleicht kann da mal jemand was über die gesetzlichen Grundlagen sagen und nicht nur das Alter nennen? Bei Tierheimen kann ich mir das noch vorstellen. Aber meine Versicherung sagt darüber nichts. Denen ist es egal wie alt der Gassigeher ist. Ich gebe meine Susi zwar niemandem mit, aber ich habe darauf geachtet, daß auch Gassigeher mit versichert sind. Man weiß ja nicht ob durch Krankheit oder andere Umstände das vielleicht mal nötig ist.

    Und zu deinem Plakat, sehr vernünftig dort die Handynummer deiner Mutter anzugeben. Ein Bild würde ich da aber auch nicht drauf machen. Du bist ein hübsches Mädchen und wer sich dann durch so etwas angesprochen fühlt ... es gibt leider nicht nur nette Menschen in Deutschland.

    Liebe Grüße Jan

    Also hier zu raten ist schwer, weil die Haltungsbedingungen doch ganz andere sind. Wenn mein Hund länger als 5 Minuten weg ist bekomme ich Panikanfälle, bei 12 Stunden hätte ich die Hosen voll :smile: Da wären schon Polizei, Tierheim und der Revierförster verständigt.

    Es sieht mir aber so aus, als ob den Hunden schlicht und einfach langweilig ist da sie sich selbst überlassen sind. Sie können zwar frei rumspringen aber es ist nichts interessantes los, was sie hält. Und da suchen sie sich halt eine Beschäftigung.

    Wenn also ein Einsperren im Grundstück nicht geht, suche etwas was interessanter ist als Ziegen jagen und womit sie beschäftigt sind.

    Ich weiß ja nicht, wie dein Tag mit den Hunden so abläuft, aber ich vermute, daß das klassische "Gassigehen" wohl in dieser Form nicht stattfindet? Wie ist die Bindung zu den Hunden? Sind sie abrufbar, wenn du sie beim losdüsen erwischt? Was wird überhaupt mit ihnen gemacht, außer sie rumspringen zu lassen?

    Laß doch hier noch ein paar Informationen rüberkommen, es gibt hier genug Experten, die dir dann sicher raten können.

    LG Jan