schnauzermädel
http://www.bverwg.de/enid/c6affcdbd…gssuche_8n.html
Ich glaube, das Urteil ist alles andere als eindeutig. Es wird nämlich u.a. hauptsächlich damit begründet:
Zutreffend hat das Oberverwaltungsgericht auch entschieden, dass es bei dem Merkmal der Zufügung nicht unerheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht auf die konkrete Handhabung des Gerätes im Einzelfall ankommt, sondern auf seine bauartbedingte Eignung, entsprechende Wirkungen hervorzurufen.
Und wie man im Urteil lesen kann, betrifft es die obersten zwei Stufen. Ich kann Dir jetzt schon sagen, was kommen wird. Die Bauart wird abgeänder und schwupps ist das Teil wieder legalisiert.
Wobei mich an der Stelle noch was interessieren würde: kennt jemand die technischen Daten der Teile mit den jeweiligen Stufen??
Interessiert mich besonders im Hinblick auf Einrichtungen wie z.B. den elektrischen Hundezaun. Und genau da liegt m.E. der Knackpunkt.
Denn die Bewegungsfreiheit wird durch diesen auch eingeschränkt...
Und siehe da, schon ist es da, das "neue", moderne Teil:
http://www.openpr.de/news/347684/De…fuer-Hunde.html