Zitat
Aber wenn ihr jetzt da so eine Einfahrt direkt neben euch bekommt, würde ich ihn mal auf Mietminderung ansprechen
denn der Zustand war ja bei Einzug nicht.
Der Zustand 'Einfahrt' war genauso wenig, wie der Garten und die Terrasse da und gibt auch so einfach keinen Mietminderungsgrund her, was beim Schimmel schon wieder anders aussieht.
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Wenn das hintere Grundstück als Hammergrundstück im Grundbuchamt vermerkt ist, gibt es auch ein Wegerecht und zwar egal, wer der Besitzer des HGs ist, da hat Gwen absolut Recht.
Selbst wenn das GrdSt erst als Hammergrundstück eingetragen werden würde, muss dieses Wegerecht sachlogischerweise erfolgen, keiner kann sich schon ein Leben lang von oben abseilen
das HG muss betretbar/befahrbar sein.
Ich würde noch einmal versuchen Miss Rainstar, mit deinem Vermieter ein vernünftiges Gespräch zu führen, denn Schimmel in der Wohnung ist ein nicht zu akzeptierender Zustand...... aber die Beweislagen kann sich zu einem Fass ohne Boden entwickeln, leider :|