Also wenn ich dich richtig verstehe, möchtest du wissen, ob der Ausbildungsleiter mit der DSH-Hündin nun offiziell 'züchten' darf, obwohl ihm vor 1,5 Jahren mal ein Fehltritt mit seiner Hündin passierte.
Habe ich das richtig verstanden?
Wenn damals seine Hündin noch nicht als Zuchthündin über einen Verband eingetragen war, wüßte ich nicht, was dagegen sprechen sollte? Zumindest sehe ich deine genannten Argumente (Unfallwurf und nicht Nennung diesem) nicht als Hinderungsgrund. Nun ist sie ja wohl gekört, weißt du denn genau, ob sie die Zuchttauglichkeit hat?
Und ob, oder auch weshalb er über diesen Fehltritt auf seiner HP berichten soll, erschließt sich mir auch nicht, er kann ja nicht gezwungen werden, alles aus seiner Vergangenheit offen zu legen, oder.
Ob dies nun menschlich und/oder moralich vertretbar ist, steht auf einem anderen Blatt 
Würdet ihr denn gegen ihn vorgehen wollen?