Uff, ich würde ......., ist zwar nicht die feine englische Art ![]()
Nimm den MV und füge auf der letzten unterzeichneten Seite eine Randnotiz ein, dass mit Frau ... (ehem. Verm.) telefonisch am .. .. .... (Datum) geklärt wurde, dass das Halten eines Zweithundes erlaubt wird und genehmigt ist. Kopie an Frau .... (ehem. Verm.) am .. .. .... (Datum).
Die Hunde würde ich beide nicht in der Wohnung halten am Besuchstag, nicht von dir aus von ihnen sprechen und auch den MV nicht vorlegen. Kommt deine Neuvermieterin auf die Hunde zu sprechen, solltest du sie nicht verheimlichen, bzw. anschwindeln, sondern eben sagen, dass vor Anschaffung des Zweithundes selbstverständlich bei der lieben verstorbenen Frau Mama ein Einverständnis eingeholt wurde.
Dies ist kein unschlagbarer und mit Erfolg versprechender Ratschlag und wenn du weißt, dass die Tochter sich schon immer die Vermieterbelange ihrer Mutter kümmerte, vergiß Geschriebenes!
Kannst du nicht pokern
ganz relaxt bleiben.
So einfach ist der Verkauf einer vermieteten Wohnung übrigens nicht, zumal es sich negativ auf den gewünschten KP auswirken kann, nicht muss aber meist kann.
Nach einem Vermieterbesuch ist eine Art Gedächtnisprotokoll für die eigenen Unterlagen immer sinnvoll.