Klar ist das eine unangenehme Situation für die Hundebesitzerin, aber es kam zu einem Vorfall während der Arbeitszeit des Geschädigten, das geht zwangsläufig mit Konsequenzen einher, es hängen nunmal mehrere Parteien mit dran.
Sich auf den Wesenstest vorbereiten und das eigene Verhalten, sprich Hund im Office zukünftig sichern, wäre mein Weg.
Wobei ich mich dann da schon frage, welcher Döskopp das publik gemacht hat. Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß diese Halterinnen so deppert und wenig einfühlsam waren, das laut rauszuschreien, daß sie Einspruch erheben. Weil gerade sowas sicher auch die Beurteilung des Geschehens mit beeinflussen kann, dadurch, daß es pietätlos rüberkommt......
Jeder ist sich selbst der Nächste, so wohl auch der publik machende Döskopp
Hier im Thread geht es zwar um uns Vogelfreunde ...
aber mein bestes Dream Team hat mich ja auch auf unzählige Fototouren begleitet, ja so manches Wildtier hätte ich ohne ihren Feinsinn gar nicht entdeckt und ausgerechnet heute ist mein Herz brutal schwer ... meine weltbeste Prinzessin ist heute vor zwei Jahren eingeschlafen mit 13,5 Jahren und mir wird jetzt wieder so so bewußt, wieviel Trauer mein kleiner grauer Springfloh damals aufgefangen hat, wie stark sie für mich war, obwohl sie Sheila selbst überall gesucht und sehr vermisst hat die beiden waren nur 11 Monate auseinander, beide Sommerwelpen und beide sind Anfang November auf ihre letzte Reise gegangen ... jetzt ist mein Dream Team im Schlaraffenland wieder vereint
Das war vergangenen Freitag in einem unserer Lieblingsfelder, drei Tage später musste ich Tyra verabschieden ... 14,5 glückliche Jahre waren wir zusammen.
Ich bin völlig unwissend ob Verwaltungsfristen in Oö.! Zeitl. betrachtet passt für mein Empfinden die Beschwerde allerdings schon. Und ich kenne generell keine weiteren Inhalte des Verfahrens, wer weiß schon, was wie korrekt, oder eben evtl. weniger haltbar ablief. Die Nebenkriegsschauplätze tobten und toben auch noch immer genug umher.
Die gesamte Gemeinde war vor vier Wochen in einem Ausnahmezustand, von den trauernden Familienangehörigen der Joggerin und auch den beiden Besitzerinnen gar nicht zu sprechen.
lebenslang und landesweit, rasseunspezifisch? -- und zwar durch den Bürgermeister der Stadt) bleibt ja unanfechtbar bestehen
Darf das ein Bürgermeister wirklich einfach entscheiden? Ich hätte das nicht zu Bürgermeister-Befugnissen gezählt. Hat ja was von einem totalitärem Diktator (ohne was runter spielen zu wollen)
Wir hatten es ja vor einigen Wochen gleich nach Bekanntgabe des Haltungsverbotes schon darüber.
Das Hundehaltegesetz in Oö. von 2002 gibt das scheinbar her, bzw. kann ich mir vorstellen, dass der Bürgermeister nach §9 gehandelt hat:
Ob und inwieweit das lebenslange und landesweites Haltungsverbot bestehen bleiben kann/muss, oder es evtl. nach Abschluss aller Ermittlungen/einer Verhandlung abgemildert werden kann
Wie gesagt, ich persönliche halte eine Beschwerde, bzw. Prüfung des Sachvorgangs durch einen Anwalt für richtig.