Absolut sogar!
Bedrohung mit Waffen sollte, m.A.n. sogar muss zur Anzeige gebracht werden und das ist auch ohne namentliche Kenntnis des Bedrohenden möglich. Für weitere Ermittlungen ist die Behörde zuständig.
Anzeige gegen Unbekannt und den Jagdpächter/Revierinhaber ausfindig machen ist auch nicht schwierig.