Vielleicht habe ich es überlesen... hat dein Anwalt schon Akteneinsicht erhalten? Oder hast du gar keinen RA beauftragt, sich dieser Angelegenheit anzunehmen?
In Telefonaten Behörden ggü. etwas auszusagen, zuzusagen oder gar zu versichern gleicht immer einem Spiel mit dem Teufel!
Erfahrungsgemäß sollte ein Gesprächsprotokoll geführt, dieses dem Gesprächspartner schriftlich (Fax und/oder Postweg) zugesandt werden, inhaltlich z.B. 'Der guten Ordnung Halber erlauben Sie mir, das Telefongespräch vom ... mit ... hiermit schriftlich wiederzugeben'.
Aber wie gesagt, fernmündlich ist immer mit einem hohem Risiko verbunden, in den Amtstuben werden Aktenvermerke gemacht, die sehen sich also erstmal in der Ausübung ihres Jobs auf der richtigen Seite...
Noch mal die Frage, weshalb regelt das der RA nicht?