Beiträge von network

    Ich lächle mal genauso freundlich zurück :D

    Das WEG Recht ist extrem komplex...

    Eine Eigentümerversammlung wird i.d.R durch den Verwalter in den ersten 3 Monaten eines Jahres einberufen & abgehalten. Deshalb der Hinweis von mir, dass bezügl. Oktober soll ein Hund einziehen, wohl keine Sondersitzung einberufen werden wird.

    Beschlußfähig ist die Versammlung, wenn die in der Versammlung vertretenen Stimmrechte (wird durch den einladeten Verwalter vor Ort geprüft) mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten sind. ABER es handelt sich hierbei um eine Eigentümerversammlung, bzw. deren Vertreter und NICHT um eine Mieterversammlung!

    Deshalb noch einmal meine Frage:

    Was steht im Mietvertrag bezügl. Haustierhaltung und was sieht die Hausordnung/Gemeinschaftsordnung vor?

    Schwierige Situation, aber da dir keine korrekten Adressdaten vorliegen (oder verstand ich das falsch?), kannst du ja eh nicht anzeigen.

    Das Krankenhaus wie auch weiterbehandelnde Ärzte können dir ja keine Kosten aufbinden, du bist ja krankenversichert.

    Die unangenehmen Nebenerscheinungen sind bitter, aber wohl nicht umgänglich.

    Gute Besserung für dich.

    Edit: Bei Anzeige würde unter ungünstigen Umständen vielleicht sogar eine Teilschuld (Zeugen?) auf dich zukommen UND ich würde eines evtl. auf dich zukommenden Prozesses wegen nicht weiter darüber reden, außer mit einem Anwalt.

    Die Anschaffung eines Hundes wird kaum die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung rechtfertigen, von daher kannst du zwar versuchen an den Eigentümerbeirat heranzutreten, dieser muss dir aber nicht zwangsläufig Auskünfte erteilen, der Hausverwalter schon eher.

    Wobei in der Hausordnung/Gemeinschaftsordnung die Hundehaltung, oder nicht Haltung in der Regel geschrieben steht, diese hängt -je nach Größe der Wohnungsanlage aus- und sollte dir als Anhang des Mietvertrages vorliegen.

    Alleine eines schon vorhandenen Hundes, kannst du nicht davon ausgehen, dass Hundehaltung genehmigt ist.

    Faktisch müsste es ja dann ein Gesetz geben, welches den Verkauf/die Abgabe eines gewölften, kupierten Jagdgebrauchshundes - und zwar jedweden Alters - an nicht Jagdscheininhaber unter Strafe stellt, richtig?

    Und genau solch ein Gesetz/Regelung ist mir nicht bekannt.

    Wohlgemerkt immer von Jagdgebrauchshunden-/züchtern (JGHV & VDH angehörend) ausgehend, deren Würfe primär als Gebrauchshunde fallen und kupiert werden dürfen.

    Andersrum stellt sich dann die Frage, was würde mit den im nachhinein als unbrauchbar festgestellten, kupierten Jagdgebrauchshunden geschehen?

    Die Frage kann man wirklich nur mit 'keiner Regelung' beantworten Bolle Boxer. Da deren Würfe rein als Gebrauchshunde gezüchtet werden und fallen, stellt sich die Frage 'Nichtjägerhund' beim Jagdhundezuchtverband primär nicht.

    Weißt du beim hiesigen DD denn, dass es in Nichtjäger Hände kommt?

    Zitat

    Nur, wann ist ein Welpe "übrig". In dem einen Fred wurde der kupierte DD schon nach wenigen Tagen an Nicht-Jäger vergeben.

    Und warum züchtet man einen Wurf, wenn man scheinbar nicht genug Jägershände hat zu Weitergabe? Hier in HH sehe ich oft kupierte Jagdhunde in scheinbarer Nicht-Jägerhand (die Leute sehen halt sehr 'zivil' aus, frage ja auch nicht immer nach.) Alles nicht vermittelbare Welpen? Wer's glaubt.... :roll:

    Ich frage mich, an wen man sich wenden kann, um eine konkrete Aussage dazu zu bekommen. Das VetAmt? Oder einen der Jagdhundevereine?

    Irgendwo las ich mal, dass man hier in D im Zweifelsfall sogar beweisen müsste, dass der Hund legal kupiert wurde (ging da aber eher um die Nicht-Jagdhunderassen).

    Was für eine konkrete Aussage erhoffst du dir?

    Warum so viele Jagdgebrauchshunde gezüchtet werden, ohne ausreichende jagdliche Abnehmer?

    Oder weshalb Jagdhunde an Nichtjäger abgegeben werden?

    Die Frage des kupieren dürfens von speziellen Jagdgebrauchshunden ist ja geregelt, darauf bedarf es keiner Antwort.

    Ich sage ja, es ist eine ambivalente Angelegenheit....

    Zu dem DD im anderen Fred, kannst du ja die baldige Besitzerin fragen.

    Zitat

    Doch ich glaube schon das es so ist. Kupieren ist in Deutschland verboten ausser der Hund wird jagdlich geführt und hat daher ein Verletzungsrisiko durch die unkupierte Rute. Wenn jemand dazu andere Informationen hat, hätte ich gern die Quelle.

    Bates wenn schon kupierte Welpen aus einem Wurf übrig bleiben oder eben wie von mir geschrieben, als kupierte Junghunde in Nichtjägerhände gehen, bleibe ich dabei, dass sich ein Züchter nicht strafbar macht.
    Anders wäre es Vorsatz, das mag sein.

    Ja das ist eine ambivalente Angelegenheit.

    Wie schon im anderen Fred geschrieben, sehen mittlerweile viele Weimzüchter (WK Zuchten) vom kupieren ab. Wie es bei den DD gehandhabt wird weiß ich nicht.

    Das heißt also nicht (mehr) zwangsläufig, dass unkupierte gleich in Nichtjägerhand, bzw. kupierte nur in Jägerhand sind.

    Dass sich ein Züchter bei Abgabe eines kupierten Hundes an einen Nichtjäger strafbar machen würde/könnte BolleBoxer, glaube ich nicht. Denn unter Strafe stünde ja nicht der Verkauf, sondern der Verstoß gegen das Kupieren.

    Mir sind zwei kupierte Weims aus jagdlicher Leistungszucht in Nichtjägerhänden bekannt. Der Rüde wurde mit 5 Monaten wegen Nichttauglichkeit vom Jäger abgegeben, die Hündin war mit 6 Monaten eine Rückläuferin.

    Abgesehen davon, ist auch in Leistungszuchten ein enormes Überangebot an Welpen vorhanden, nicht umsonst tauchen immer mehr VDH Zuchtstätten in diversen Massentierangebotsportalen auf...