Ich lächle mal genauso freundlich zurück ![]()
Das WEG Recht ist extrem komplex...
Eine Eigentümerversammlung wird i.d.R durch den Verwalter in den ersten 3 Monaten eines Jahres einberufen & abgehalten. Deshalb der Hinweis von mir, dass bezügl. Oktober soll ein Hund einziehen, wohl keine Sondersitzung einberufen werden wird.
Beschlußfähig ist die Versammlung, wenn die in der Versammlung vertretenen Stimmrechte (wird durch den einladeten Verwalter vor Ort geprüft) mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten sind. ABER es handelt sich hierbei um eine Eigentümerversammlung, bzw. deren Vertreter und NICHT um eine Mieterversammlung!
Deshalb noch einmal meine Frage:
Was steht im Mietvertrag bezügl. Haustierhaltung und was sieht die Hausordnung/Gemeinschaftsordnung vor?