Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
Wie das in eurem Fall genau ablief, kann ich nicht beurteilen.
Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
Wie das in eurem Fall genau ablief, kann ich nicht beurteilen.
Wenn so ein kleiner Mixwelpe 2 Tage 'kaum' getrunken hat und vielleicht die lebensnotwendige Flüssigkeitszufuhr nur über sein Fressen aufnehmen konnte, ist es nicht verwunderlich, dass das Baby 'ausgetrocknet' in der TK ankam.
Schau Fipsy, der Allgemeinzustand deiner Kleinen war schon bei Eintritt in die Klinik sehr schlecht. Der Hund kam zu früh zu dir, du kennst keine Aufzuchtbedingungen, Würmer hatte er auch, geimpft war er zuvor nicht, alles kein guter Start in ein gesundes und glückliches Hundeleben.
Versuche doch ein wenig zur Ruhe zu kommen.
Die Ursachenforschung ist doch irrelevant und schwer nachvollziehbar Bentley, zumindest bei der derzeitigen Gefühlslage der TS :/
Ganz ehrlich, was das kleine Baby in den wenigen Tagen durchmachen musste ... traurig, einfach nur traurig!
Armes Hundebaby ![]()
Ich denke mal, es gibt niemanden -auch nicht in einem Rechtsforum- der dir eine Erfolg versprechende Klage zusichern kann, ebenso wenig, wie dir ein(e) TA/TK eine 100% Genesung innerhalb weniger Stunden garantieren kann.
Hast du Rechnungen vorliegen? Wo ist denn der kleine verstorbene Hund jetzt? Den müsstest du obduzieren lassen, um die genaue Todesursache feststellen zu lassen ...
Traurig ist das alles für den Welpen, ob du seinem Tod aber im Nachhinein über einen Rechtsweg gerecht werden kannst, weiß ich nicht.
Den Hund 'erst mal' nehmen wie er ist, somit besser verstehen lernen und sich nicht selbst mit seiner Erwartungshaltung im Wege stehen
das muss ich mir selbst auch öfter mal sagen
![]()
Interessant der Fred, wobei ich gestehen muss, dass ich heute erst -nach MissEmmy'- Frage aufmerksam auf ihn wurde.
Wie bist du zu dem Ziel gekommen FräuleinWolle?
Psssssssst, es muss ja nicht komplett überzogen werden alles ![]()
Meines Wissens gibt es keine Verpflichtung für dich (bzw. allgemein nicht), die Beißerei dem OA zu melden. Tut dies der behandelnde Arzt der Klinik, hast du nichts mit zu tun, außer irgendwann Stellung zu beziehen.
Die HH der beißenden Hündin hat ihre Versicherung umgehend unterrichtet, der körperliche Schaden sollte somit abgedeckt sein.
Vielleicht kommst du mit der HH ja in naher Zukunft dazu ein erneutes Gespräch zu führen, jetzt scheint für beide Parteien alles noch 'frisch & aufregend' zu sein.
Alles Gute für deine Mutter und natürlich auch für deinen Hund.
Zitat... Ich habe auch überlegt, ob man dann nicht eventuell einen Hund haben könnte, der den Tod nicht mehr fürchtet?
...lg sophro
Deine Frage verstehe ich noch weniger, als dein Statement im Allgemeinen ![]()
Nein, ähnliches und auch selbiges habe ich noch nicht erlebt.
Ein TA Wechsel wäre mein Vorschlag, denn auch wenn die Hündin augenscheinlich keine Reaktionen auf Schmerzen zeigt, heißt das nicht, dass sie keine hat.
Alles Gute für die Hündin.