Beiträge von network

    Und was würden wohl Hundekrankenversicherungen daraus machen (können/wollen)?

    Und die Wartezeiten, bis der gesamte 'online'-Papierkram eingespeist wäre?

    Wird dadurch die Behandlungszeit pro Patientenhund gekürzt? Oder werden Behandlungen kostspieliger?

    Fragen über Fragen :ka:

    Zum Ende muss ja auch noch eine Auswertung stattfinden, oder wozu die Datensammelei?

    Wer macht das, TA/TK oder RZV?

    Nicht wenige RZV erheben ja eh zum Großteil schon Daten und werten aus.

    DAZU müsste doch aber auch bekannt sein, dass Bürger xy irgendwann einmal anstrebt einen HFS machen zu wollen!

    Was bei der Übernahme eines Hundes mit der Auflage "Sie brauchen einen HFS" der Fall ist.... :???:

    Dazu fällt mir gerade echt nix mehr ein. Bei dem Fall geht es doch um jemanden, der unterschrieben hat und auch vorhatte, diesen Schein zu machen. Aber diesen Schein nicht machen konnte aufgrund von Vorstrafen.

    Das habe ich dich nicht fallbezogen gefragt ;)

    Reicht doch wenn bekannt ist, ob derjenige den erforderlichen HFS machen kann oder nicht. Fertig. Und sinnvoll - da nun einmal in manchen Fällen der Schein von Nöten ist für die Haltung.

    DAZU müsste doch aber auch bekannt sein, dass Bürger xy irgendwann einmal anstrebt einen HFS machen zu wollen!

    Oder anders: was um Himmels Willen soll denn deiner Ansicht nach alles bekannt sein über den Führungszeugnisinhaber :shocked:

    Da müssen ja Daten ohne Ende erfasst sein, damit am Tag X aus den Informationen hervorgehen kann, jo is HH, will einen Listenhund aufnehmen, braucht nen HFS :denker:

    Es sollen also alle Infos, die nur an Behörden raus gehen, auch von Tierheimen eingesehen werden können?

    Für mich eine nicht nur fragwürdige Vorstellung, sondern komplett unvorstellbare :roll:

    Wenn schon innert Behörden oftmals keine Informationen weitergereicht werden dürfen, dann aber von Behörde zu TH :mute:

    Und, um das Ganze nochmal weiter zu spinnen, auch wenn dabei nix raus kommt.

    Geb ich dem Tierheim die saubere Strafregisterbescheinigung und es mir den Hund, kann theoretisch immer noch ne "beschränkte Auskunft" vorliegen und nur ne Behörde sehen, welche Verurteilungen sonst noch vorliegen. Register "sauber" für alle Nichtbehörden, für die Behörde aber nicht.

    Muss hier nicht sein. Was weiß denn ich. Is aber ne Möglichkeit.

    Das ist in DE auch der Fall.

    Nur weil das Führungszeugnis sauber ist (heißt nach Frist xy Daten nicht mehr darin aufgeführt werden), bedeutet das noch lange nicht, dass nicht noch im Bundeszentralregister Einträge vorhanden sind!