Beiträge von network

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    Ich finde es ein spannendes Thema und wüsste daher gern, wie ihr das so seht: Was bedeutet Respekt von Seiten des Hundes für euch? Wie definiert ihr "Respekt haben", worin zeigt sich Respekt?

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    Für mich ist das Wort Respekt in Verbindung zu meinen Hunden unnötig.

    Ich erwarte keinen Respekt meinetwegen, weil ich ich bin, bzw. ihre Hundeführerin :ka:

    Mir ist Vertrauen & Bindung wichtig und dafür biete ich Fairness & Konsequenz.

    Wir toben sehr körperlich miteinander, ob zergeln oder schubsen immer mit ordentlich Körpereinsatz, doch wenn ich auf dem Boden rumliege, oder im Bett, trampeln sie dennoch nicht oll auf mir rum - Hunde sind doch nicht doof und schon gar nicht wenn es darum geht, leise schleichend zu uns ins Bett zu klettern :rollsmile:

    Salzstangen, Möhrenstücke, Bananen, Brot - klar können sie das sanft von meinem Mund entnehmen, das will ich ja in dem Moment auch so.

    Und die intime Schnüffelnummer :denker: meine Hunde kennen 'nein' und lassen ab von dem was ich verneine, daraus non Respekt sehen zu wollen, ist mir zu menschlich gedacht.

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    Und wie schon mehrfach geschrieben wurde, es gibt Ausnahmen die keine Tilgungsreife erreichen, Verurteilung lebenslange Haft z.B.

    Diese Strafen würde ich jetzt aber auschliessen, weil das nicht unähnlich dem System in A ist. Also wenn es sich dort um Strafen handelt, die nach einer Frist rausfallen (wars 2024?), dann ist naheliegend, dass es sich nicht um Strafen handeln kann, die in D nicht getilgt werden könnten. Denn diese schweren Verbrechen bleiben ja hüben und drüben im Register, wie mehrfach darauf hingewiesen wurde :ka:

    Absolut! Man kann den Artikelinhalten wegen nicht von einem derart hohem, verurteilten Strafmaß ausgehen, denn sonst kein anberaumter Tilgungszeitraum ;) das galt auch nur als wiederholter Hinweis ;)

    Wie sich was aus welchen Verurteilungen heraus bei ihr summiert hat :ka: ist mir auch einerlei ehrlich gesagt.

    Was doch eigentlich klar sein sollte: Es sind NICHT die gestohlenen Gebäckteilchen und die Dekomaske, die der Frau jetzt zurück auf die Füße fallen, und auch keine "Jugendsünden" in Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz - sondern der LANGE ZEITRAUM, in dem sie mit dem Rechtssystem auf Kriegsfuß stand, und der ihr aufgrund der österreichischen Gesetzeslage eine längere Wohlverhaltensphase (danke Phonhaus für dieses Wort) eingebracht hat, als jemandem der nach nur einer Straftat einsichtig war.

    Ob ein Thema daraus werden kann, entscheidet der Lebensort.

    Wenn ich das richtig verstehe, wären in Deutschland die Löschungen längstens durch und sie würde als unbescholten Person gelten, die einen solchen Hund ohne Probleme halten darf? (also sofern die die Prüfungen auch erfolgreich ablegen würde)

    Dazu musst du erstmal wissen weswegen ihre Einträge erfolgten.

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    Eintragungen im BZR unterliegen in DE der Tilgung (Tilgungsfrist richtet sich nach der Höhe der Strafe), heißt nach Ablauf darf diese der betroffenen Person nicht mehr vorgehalten werden.

    Die Frist beginnt ab der Verurteilung. Wenn es bis zur Verurteilung Jahre dauert kann da schon einige Zeit durchs Land ziehen.

    Und wie schon mehrfach geschrieben wurde, es gibt Ausnahmen die keine Tilgungsreife erreichen, Verurteilung lebenslange Haft z.B.